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Glossar der verwendeten Begriffe

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Begriff Definition
Bildungsakademie der Österreichischen Ve

Das Bildungsakademie ist satzungsgemäß ein Verein mit Sitz in Wien. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet. Die Errichtung von Landesstellen, die Gründung von regionalen und überregionalen Institutionen, Vereinen usw., die eine vergleichbare Zielsetzung haben, ist möglich. Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr (§ 1). Der Zweck des Vereins ist

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  Die Aus- und Weiterbildung der in der österreichischen Versicherungswirtschaft tätigen Menschen
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  Die Umschulung Erwachsener, die nach anderweitiger Berufsausbildung erst in späteren Lebensjahren in der Versicherungswirtschaft tätig werden möchten
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  Die Ausbildung von Fachleuten, die in der Wirtschaft und im Bildungswesen mit Versicherungsfragen befasst sind (§ 2)

Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, korrespondierende und Ehrenmitglieder (§ 4 Z 1; Definition siehe § 4 Z 2 bis Z 6)

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