Bin ich schon zu alt zum Sparen? – Warum Vorsorge auch im Ruhestand noch sinnvoll sein kann
- 26. Aug.
- 8 Min. Lesezeit
„Für mich ist es doch schon zu spät.“
Diesen Satz höre ich immer wieder von Menschen, die bereits in Pension sind oder kurz davorstehen.
Sie haben ihr ganzes Berufsleben gearbeitet, vielleicht ein Haus gekauft, Kinder großgezogen und für die Familie gesorgt.
Und irgendwann kommt die Frage:
„Lohnt es sich überhaupt noch, jetzt Geld für die Zukunft zurückzulegen?“
Meine Antwort darauf ist:
Zu alt zum Sparen ist man nicht. Aber die Ziele verändern sich.
Mit 30 Jahren geht es vielleicht um den langfristigen Aufbau einer Pension.
Mit 60 oder 70 Jahren kann es dagegen um ganz andere Dinge gehen:
Geld sicher für später zurücklegen
Kinder oder Enkel unterstützen
Vermögen weitergeben
die eigene Bestattung vorsorgen
Angehörige finanziell entlasten
einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Person hinterlassen
Deshalb bedeutet Vorsorge im Alter nicht unbedingt: „Ich spare noch 30 Jahre für meine Pension.“
Es kann vielmehr heißen:
„Ich entscheide heute, was mit meinem Geld später passieren soll.“

Ist es als Pensionist wirklich zu spät für eine Versicherung?
Nein – aber man muss genauer hinschauen.
Eine klassische langfristige Altersvorsorge, die über Jahrzehnte aufgebaut werden soll, ist natürlich etwas anderes als eine Vorsorgelösung für jemanden, der bereits Pension bezieht.
Je höher das Alter, desto wichtiger werden beispielsweise:
Laufzeit
Liquidität
gewünschtes Ziel
finanzielle Sicherheit
mögliche Auszahlung
Gesundheitsprüfung
steuerliche Behandlung
Vererbung bzw. Bezugsberechtigung
Deshalb sollte man nicht einfach irgendeinen Sparvertrag abschließen.
Die Frage ist nicht: „Wie alt bin ich?“
Sondern:
„Was möchte ich mit meinem Geld noch erreichen?“
Drei typische Ziele im Alter
Ich würde Vorsorge im höheren Alter in drei Bereiche einteilen:
Ziel | Was kann dahinterstehen? |
Für mich | Geld für Reisen, größere Ausgaben oder finanzielle Reserve |
Für meine Familie | Kinder oder Enkel finanziell unterstützen |
Für meinen Abschied | Bestattungskosten und Angehörige entlasten |
Diese drei Ziele brauchen nicht unbedingt dieselbe Lösung.
1. Für mich sparen – auch in der Pension
Auch als Pensionist kann es sinnvoll sein, einen Teil des Geldes langfristig zurückzulegen.
Vielleicht möchten Sie:
in fünf Jahren eine größere Reise machen,
später eine Wohnung renovieren,
ein Auto ersetzen,
finanzielle Reserven für unerwartete Ausgaben haben.
Hier sollte jedoch immer darauf geachtet werden, dass ausreichend Geld kurzfristig verfügbar bleibt.
Denn eine langfristige Vorsorgelösung ist kein Ersatz für einen Notgroschen.
2. Für Kinder und Enkel vorsorgen
Hier wird es besonders interessant.
Viele Großeltern sagen:
„Ich brauche das Geld eigentlich nicht mehr für mich. Ich möchte meinen Kindern oder Enkeln etwas hinterlassen.“
Dann kann eine Vorsorgelösung interessant sein, bei der bereits zu Lebzeiten festgelegt wird, wer im Leistungsfall das Geld erhalten soll.
Bei einer Lebensversicherung können Bezugsberechtigte grundsätzlich namentlich festgelegt werden.
Je nach Gestaltung kann die Versicherungssumme im Todesfall an die begünstigte Person ausgezahlt werden. Bei einer namentlich genannten bezugsberechtigten Person muss nach Angaben von Versicherungen grundsätzlich nicht erst die Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden.
Das kann beispielsweise bedeuten:
„Wenn ich nicht mehr da bin, soll meine Enkelin einen bestimmten Betrag bekommen.“
Damit wird aus Sparen gleichzeitig eine Form der finanziellen Vorsorge für die nächste Generation.
Ein Beispiel: Vorsorge für die Enkelin
Frau Berger ist 68 Jahre alt.
Sie hat eine gute Pension und benötigt einen Teil ihrer Ersparnisse nicht für den täglichen Lebensunterhalt.
Sie möchte ihrer Enkelin später einmal finanziell helfen.
Sie könnte beispielsweise eine Versicherungslösung wählen, bei der ihre Enkelin als Bezugsberechtigte vorgesehen wird.
Der Vorteil:
Das Ziel wird bereits heute festgelegt.
Frau Berger weiß, wofür sie vorsorgt.
Und ihre Enkelin weiß im Leistungsfall, dass für sie finanziell vorgesorgt wurde.
Welche Gestaltung sinnvoll ist, hängt natürlich vom konkreten Produkt, den Vertragsbedingungen und der persönlichen Situation ab.
3. Bestattungsvorsorge – ein Thema, über das niemand gerne spricht
Es gibt ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen:
Was passiert mit den Kosten der eigenen Bestattung?
Dabei ist die Frage durchaus sinnvoll.
Eine Bestattung kann für Angehörige nicht nur emotional, sondern auch finanziell belastend sein.
In Österreich werden Bestattungskosten grundsätzlich aus der Verlassenschaft bezahlt. Wenn dort nicht genügend Vermögen vorhanden ist, können unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige mit den Kosten belastet sein.
Genau hier kann eine Bestattungsvorsorge interessant sein.
Bestattungsvorsorge – auch ohne Gesundheitsfragen möglich
Ein großer Vorteil bestimmter Bestattungsvorsorgelösungen:
Es gibt Produkte ohne Gesundheitsprüfung bzw. ohne Risikoprüfung.
Das ist gerade für ältere Menschen interessant.
Ein aktuelles Beispiel aus Österreich ist die Bestattungsvorsorge der Merkur Lebensversicherung: Dort wird laut Anbieter beim Abschluss keine Risikoprüfung durchgeführt. Die Versicherungssumme kann zwischen 3.000 und 15.000 Euro gewählt werden; vorgesehen ist allerdings eine Wartezeit von 30 Monaten, mit einem Entfall der Wartezeit bei Unfalltod.
Wichtig: „Keine Gesundheitsfragen“ bedeutet nicht automatisch, dass die volle Versicherungssumme sofort bei jedem Todesfall zur Verfügung steht. Gerade bei Bestattungsvorsorge können Wartezeiten und gestaffelte Leistungen vorgesehen sein.
Warum kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein?
Stellen Sie sich vor:
Eine Person stirbt und hinterlässt kaum frei verfügbares Geld.
Die Angehörigen müssen trotzdem kurzfristig eine Bestattung organisieren.
Neben der Trauer kommen plötzlich Rechnungen.
Mit einer entsprechenden Bestattungsvorsorge kann bereits zu Lebzeiten Geld für diesen Zweck bereitgestellt werden.
Damit geht es nicht darum, reich zu werden.
Es geht darum:
„Ich möchte meine Familie mit diesen Kosten nicht zusätzlich belasten.“
Das ist ein ganz anderer Gedanke als klassische Altersvorsorge.
Ein weiterer Vorteil: Wer soll das Geld bekommen?
Bei einer Versicherung kann – je nach Vertrag – eine Bezugsberechtigung festgelegt werden.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem gewöhnlichen Sparbuch.
Beispielsweise kann man festlegen:
100 % für den Ehepartner
50 % für den Sohn und 50 % für die Tochter
einen bestimmten Betrag für ein Kind
eine Begünstigung für ein Enkelkind
Die konkrete Gestaltung hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Bei namentlich bestimmten Bezugsberechtigten kann die Auszahlung unter den jeweiligen Voraussetzungen direkt an diese Person erfolgen.
Und was ist mit der KESt?
Das ist ein weiterer Punkt, den viele bei Lebensversicherungen nicht kennen.
Bei privaten Lebensversicherungen unterliegen die Erträge grundsätzlich nicht der Einkommensteuer und damit grundsätzlich auch nicht der Kapitalertragsteuer (KESt).
Stattdessen unterliegen Lebensversicherungen grundsätzlich der Versicherungssteuer. Es gibt allerdings wichtige Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten kurzlaufenden Verträgen und Einmalerlagsmodellen.
Deshalb wäre die Aussage
„Bei einer Versicherung gibt es nie KESt.“
zu pauschal.
Richtig ist:
Bei vielen klassischen privaten Lebensversicherungen unterliegen die Erträge grundsätzlich nicht der KESt. Für bestimmte Vertragsgestaltungen gelten jedoch steuerliche Sonderregeln.
Das sollte bei einer Beratung immer individuell geprüft werden.
Bankkonto oder Versicherung?
Gerade im höheren Alter stellt sich häufig die Frage:
„Warum soll ich mein Geld in eine Versicherung geben, wenn ich es auch auf der Bank haben kann?“
Beide Möglichkeiten haben ihre Berechtigung.
Bank | Lebensversicherung |
Sehr hohe Verfügbarkeit | Je nach Vertrag unterschiedlich |
Gut für kurzfristige Rücklagen | Eher für geplante langfristige Ziele |
Guthaben kann vererbt werden | Bezugsberechtigung kann vertraglich geregelt werden |
Zinsen unterliegen grundsätzlich der KESt | Private Lebensversicherung grundsätzlich keine KESt auf Erträge, Ausnahmen beachten |
Keine Versicherungsleistung | Todesfallleistung je nach Vertrag |
Einfach und flexibel | Kann Vermögensaufbau und Absicherung verbinden |
Die Bank ist deshalb keineswegs „schlecht“.
Es kommt darauf an, wofür das Geld gedacht ist.
Ein besonders wichtiger Unterschied: Sparen oder jemanden absichern?
Nehmen wir an, Sie haben 20.000 Euro auf einem Bankkonto.
Dieses Geld gehört zu Ihrem Vermögen.
Wenn Sie versterben, wird es grundsätzlich Teil der Verlassenschaft.
Bei einer Lebensversicherung kann dagegen eine Bezugsberechtigung vereinbart werden.
Das bedeutet:
Sie können bereits zu Lebzeiten festlegen, wer die Versicherungsleistung erhalten soll.
Für Menschen, die ganz bewusst für eine bestimmte Person vorsorgen möchten, kann das ein wichtiger Vorteil sein.
Was ist mit meinen Enkeln?
Hier wird Vorsorge besonders schön.
Vielleicht möchten Sie nicht einfach Geld „vererben“.
Vielleicht haben Sie einen konkreten Wunsch:
„Meine Enkelin soll später ihren Führerschein bezahlen können.“
Oder:
„Mein Enkel soll Geld für seine Ausbildung bekommen.“
Oder:
„Meine Enkel sollen nach meinem Tod jeweils einen bestimmten Betrag erhalten.“
Eine Versicherung kann – abhängig vom Produkt und der Vertragsgestaltung – dafür genutzt werden, bereits heute eine solche finanzielle Vorsorge zu organisieren.
Damit geht es nicht nur um Geld.
Es geht um die Frage:
Was möchte ich meiner Familie hinterlassen?
Bin ich mit 70 wirklich zu alt?
Diese Frage würde ich anders stellen.
Mit 70 ist es vielleicht zu spät, um eine klassische Altersvorsorge aufzubauen, die erst mit 65 beginnen sollte.
Aber es ist nicht zu spät, um finanzielle Ziele zu planen.
Vielleicht möchten Sie:
für die Enkel vorsorgen,
Ihre Kinder unterstützen,
Ihre Bestattung finanzieren,
eine bestimmte Person absichern,
einen Teil Ihres Vermögens gezielt weitergeben.
Dafür kann eine Versicherung weiterhin interessant sein.
Was ich in meiner Beratung häufig erlebe
Menschen kommen zu mir und sagen:
„Für mich ist es doch schon zu spät.“
Und dann sprechen wir über ihre eigentliche Situation.
Plötzlich stellt sich heraus:
Sie möchten gar nicht mehr unbedingt für ihre eigene Pension sparen.
Sie möchten etwas für ihre Familie tun.
Und genau hier verändert sich die Beratung.
Dann geht es nicht mehr nur um Rendite.
Es geht um:
Sicherheit.
Weitergabe.
Planung.
Entlastung.
Und manchmal auch einfach um den Wunsch:
„Ich möchte, dass meine Familie später nicht alles organisieren und bezahlen muss.“
Drei Fragen, die ich Ihnen stellen würde
Wenn Sie bereits in Pension sind oder kurz davorstehen, würde ich nicht zuerst fragen:
„Wie viel möchten Sie sparen?“
Sondern:
1. Was möchten Sie mit Ihrem Geld noch erleben?
Reisen, Hobbys, Renovierung, Unterstützung der Familie?
2. Was möchten Sie Ihrer Familie hinterlassen?
Geld für Kinder, Enkel oder Partner?
3. Was möchten Sie Ihren Angehörigen ersparen?
Zum Beispiel die finanzielle Belastung einer Bestattung?
Erst danach kann man entscheiden, welche Lösung überhaupt sinnvoll ist.
Mein Tipp
Sparen hat kein Ablaufdatum.
Aber das Ziel des Sparens verändert sich im Laufe des Lebens.
Mit 25 Jahren steht vielleicht die eigene Pension im Mittelpunkt.
Mit 45 Jahren geht es um Familie, Vermögensaufbau und Absicherung.
Mit 65 oder 70 Jahren kann es darum gehen, das bereits aufgebaute Vermögen sinnvoll zu verwenden und gezielt weiterzugeben.
Deshalb sollte man im höheren Alter nicht einfach irgendeinen Sparvertrag abschließen.
Man sollte genau überlegen:
Wie lange kann ich auf das Geld verzichten?
Welche Summe möchte ich zurücklegen?
Wer soll das Geld erhalten?
Brauche ich eine Todesfallleistung?
Möchte ich meine Bestattungskosten absichern?
Gibt es gesundheitliche Voraussetzungen?
Welche steuerlichen Regeln gelten für das konkrete Produkt?
Häufige Fragen (FAQ)
Bin ich mit 70 Jahren zu alt für eine Lebensversicherung?
Nicht grundsätzlich. Ob ein Abschluss möglich und sinnvoll ist, hängt vom Produkt, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Laufzeit und den persönlichen Zielen ab. Es gibt auch spezielle Vorsorgelösungen für ältere Menschen.
Gibt es eine Bestattungsvorsorge ohne Gesundheitsfragen?
Ja, am österreichischen Markt gibt es entsprechende Produkte. Beispielsweise bietet Merkur eine Bestattungsversicherung ohne Risikoprüfung an. Auch die Wiener Städtische nennt bei ihrer Bestattungsvorsorge den Abschluss ohne Gesundheitsfragen. Die konkreten Wartezeiten und Bedingungen unterscheiden sich jedoch.
Kann ich meine Enkel als Begünstigte einsetzen?
Je nach Lebensversicherungsvertrag kann eine Person namentlich als bezugsberechtigt festgelegt werden. Die konkrete Gestaltung sollte im Vertrag genau geprüft werden.
Gibt es bei einer Lebensversicherung KESt?
Private Lebensversicherungen unterliegen grundsätzlich nicht der KESt. Es gibt jedoch steuerliche Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten Vertragsgestaltungen, kurzen Laufzeiten und Einmalerlägen. Deshalb sollte die konkrete steuerliche Situation geprüft werden.
Ist eine Versicherung besser als ein Sparbuch?
Nicht automatisch. Ein Bankkonto eignet sich besonders für jederzeit verfügbare Rücklagen. Eine Lebensversicherung kann dagegen zusätzliche Funktionen wie Todesfallschutz und eine vertragliche Bezugsberechtigung bieten. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Ziel ab.
Fazit
Nein – Sie sind nicht zu alt, um noch vorzusorgen.
Vielleicht ist es tatsächlich zu spät, um mit 70 Jahren noch eine klassische Altersvorsorge aufzubauen, die über Jahrzehnte wachsen soll.
Aber Vorsorge bedeutet viel mehr als Pension.
Vielleicht möchten Sie Ihr eigenes Leben finanziell genießen und gleichzeitig einen Teil Ihres Geldes für Ihre Kinder oder Enkel zurücklegen.
Vielleicht möchten Sie, dass Ihre Enkel später eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Oder vielleicht möchten Sie einfach sicherstellen, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod nicht auch noch die Kosten Ihrer Bestattung tragen müssen.
Gerade dafür können bestimmte Versicherungslösungen interessant sein.
Bestattungsvorsorge kann beispielsweise ohne Gesundheitsfragen möglich sein, während bei Lebensversicherungen eine vertraglich geregelte Bezugsberechtigung ermöglichen kann, bestimmte Personen gezielt abzusichern.
Bei privaten Lebensversicherungen besteht zudem grundsätzlich ein steuerlicher Vorteil gegenüber vielen klassischen Kapitalanlagen, weil die Erträge grundsätzlich nicht der KESt unterliegen – wobei Ausnahmen unbedingt beachtet werden müssen.
Am Ende geht es also nicht darum, ob Sie zu alt zum Sparen sind.
Es geht darum:
Was möchten Sie mit Ihrem Geld noch erreichen – für sich und für die Menschen, die Ihnen wichtig sind?
Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation noch sinnvoll sind, unterstütze ich Sie gerne bei einer unverbindlichen Beratung.
Gemeinsam können wir anschauen, ob es sinnvoller ist, Geld verfügbar zu halten, für die Familie vorzusorgen oder gezielt eine Bestattungs- oder Lebensversicherung einzusetzen.



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