top of page

Gesetzliche Sozialversicherung in Österreich – Grundpfeiler der Absicherung

4. Nov. 2024
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 27. Sept.

Wenn Sie in Österreich arbeiten, begegnet Ihnen die Sozialversicherung eigentlich jeden Monat – meistens ohne dass Sie sich im Alltag viele Gedanken darüber machen.


Ein Teil des Einkommens fließt in die Sozialversicherung. Dafür entsteht eine gesetzliche Absicherung für verschiedene Lebenssituationen.


Doch was gehört eigentlich zur Sozialversicherung?

Wer ist versichert?

Und was passiert, wenn man krank wird, einen Unfall hat oder später in Pension geht?


Die gesetzliche Sozialversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Sozialsystems. Gleichzeitig ist sie ein Thema, das schnell kompliziert wirken kann.


Deshalb möchte ich in diesem Beitrag zunächst die Grundlagen einfach erklären.



Was ist die gesetzliche Sozialversicherung?


Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Österreich grundsätzlich eine Pflichtversicherung.


Das bedeutet:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht die Versicherung automatisch. Sie müssen sich also nicht wie bei einer privaten Versicherung selbst dafür entscheiden, ob Sie versichert sein möchten.


Welche Versicherung für Sie zuständig ist und in welchem Umfang Sie versichert sind, hängt unter anderem von Ihrer beruflichen Situation ab.


Ein Arbeitnehmer ist beispielsweise anders sozialversichert als eine selbstständig tätige Person.


Die Sozialversicherung soll Menschen in verschiedenen Lebenssituationen absichern – insbesondere bei:

  • Krankheit

  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit

  • Alter

  • geminderter Arbeitsfähigkeit

  • bestimmten weiteren sozialen Risiken


Die drei zentralen Bereiche sind:

Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung.


Die drei Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung


1. Krankenversicherung


Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt grundsätzlich dafür, dass Versicherte bei Krankheit Zugang zu medizinischer Versorgung haben.


Dazu gehören – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilbehelfe und weitere medizinische Leistungen. Auch Leistungen rund um Rehabilitation und bestimmte Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit können dazugehören.


Die Krankenversicherung begleitet uns damit durch viele Situationen des Lebens.

Vom normalen Arztbesuch bis zu einer notwendigen Behandlung im Krankenhaus.


Wie die gesetzliche Krankenversicherung genau funktioniert und welche Leistungen sie übernimmt, ist allerdings ein eigenes großes Thema.


Dazu gibst es auf meinem Blog einen eigenen Beitrag. - Hier


2. Unfallversicherung


Die gesetzliche Unfallversicherung beschäftigt sich vor allem mit den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.


Sie umfasst unter anderem Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und bestimmte Leistungen bei dauerhaften Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ein wichtiger Bereich ist außerdem die Prävention, also die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.


Hier ist eine Unterscheidung besonders wichtig:

Nicht jeder Unfall im privaten Alltag ist automatisch ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung.


Bei Freizeitunfällen kommen beispielsweise Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen; die genaue Absicherung hängt von der jeweiligen Situation ab.


Gerade deshalb ist es sinnvoll, sich später genauer mit dem Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung zu beschäftigen.


3. Pensionsversicherung


Die Pensionsversicherung begleitet Sie während Ihres Erwerbslebens und bildet eine wichtige Grundlage für die spätere Pension.


Dabei spielen unter anderem die Versicherungszeiten und die jeweiligen Beitragsgrundlagen eine Rolle. Die Beitragsgrundlage ist vereinfacht gesagt die Basis, auf der bestimmte Pensionsansprüche berechnet werden.


Die Pensionsversicherung betrifft aber nicht nur die Alterspension.

Je nach Voraussetzungen können auch andere Leistungen eine Rolle spielen, beispielsweise bei geminderter Arbeitsfähigkeit sowie Hinterbliebenenleistungen.

Auch dieses Thema ist sehr umfangreich.


Deshalb werde ich in weiteren Beiträgen genauer erklären, wie die gesetzliche Pension in Österreich funktioniert und welche Faktoren für die spätere Pension wichtig sind.


Wer ist in Österreich sozialversichert?


Grundsätzlich besteht in Österreich für viele Personen aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit eine gesetzliche Pflichtversicherung.


Dabei gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen für verschiedene Personengruppen.


Für Arbeitnehmer ist beispielsweise häufig das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) relevant.


Für Selbstständige gelten je nach Tätigkeit andere gesetzliche Grundlagen.


Das bedeutet:

Nicht jeder Mensch ist in Österreich nach exakt denselben Regeln versichert.


Die berufliche Situation entscheidet wesentlich darüber, welcher Versicherungsträger zuständig ist und welche Versicherungszweige bestehen.


Welche Sozialversicherung ist für mich zuständig?


Vielleicht haben Sie schon einmal von diesen Namen gehört:

  • ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse

  • SVS – Sozialversicherung der Selbständigen

  • BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

  • PVA – Pensionsversicherungsanstalt

  • AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt


Welche Institution für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und insbesondere von Ihrer beruflichen Tätigkeit ab.


Für die Krankenversicherung sind beispielsweise ÖGK, SVS und BVAEB wichtige Träger.


Bei der Pensionsversicherung sind unter anderem PVA, BVAEB und SVS als Versicherungsträger genannt.


Bei der Unfallversicherung gehören unter anderem AUVA, BVAEB und SVS zu den zuständigen Trägern.


Für Sie im Alltag ist aber vor allem eines wichtig:

Sie müssen nicht alle Strukturen der Sozialversicherung auswendig kennen.


Wichtig ist, zu wissen, wo Sie versichert sind und welche Leistungen Ihnen grundsätzlich zur Verfügung stehen.


Arbeitnehmer und Selbstständige – nicht alles ist gleich


Ein Punkt, der in meiner Beratung immer wieder wichtig ist:

Selbstständige und Arbeitnehmer sind sozialversicherungsrechtlich nicht einfach identisch abgesichert.


Bei Arbeitnehmern entsteht die Pflichtversicherung grundsätzlich aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Bei Selbstständigen gelten je nach Tätigkeit eigene Regelungen.

Das kann beispielsweise für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unterschiedliche Auswirkungen haben.


Gerade für Selbstständige ist es deshalb sinnvoll, sich genauer mit der eigenen Sozialversicherung auseinanderzusetzen.


Was passiert mit den Beiträgen?


Die gesetzliche Sozialversicherung wird über Beiträge finanziert.


Bei Arbeitnehmern werden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt abgeführt.


Dabei leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber – je nach Versicherungszweig und gesetzlicher Regelung – Beiträge.


Bei Selbstständigen funktioniert die Beitragsberechnung wiederum nach anderen Regeln.


Wichtig ist dabei:

Die Sozialversicherung ist kein persönliches Sparbuch.


Die Beiträge werden nicht einfach auf einem individuellen Konto für Sie angesammelt, aus dem Sie später denselben Betrag zurückbekommen.


Vielmehr ist die gesetzliche Sozialversicherung Teil eines solidarischen Systems, das verschiedene Leistungen für Versicherte vorsieht.


Warum spricht man von einem solidarischen System?


Die gesetzliche Sozialversicherung funktioniert nach einem Solidaritätsprinzip.


Das bedeutet vereinfacht:

Nicht jeder Mensch benötigt zu jedem Zeitpunkt dieselben Leistungen.


Ein gesunder Mensch kann über viele Jahre Beiträge leisten, ohne größere Leistungen in Anspruch zu nehmen.


Dann kann plötzlich eine Krankheit, ein Unfall oder eine andere Lebenssituation dazu führen, dass umfangreiche Unterstützung notwendig wird.


Die gesetzliche Sozialversicherung soll genau für solche Situationen eine gemeinsame Absicherung schaffen.


Das ist einer der grundlegenden Gedanken hinter dem System.


Gesetzliche Sozialversicherung und private Versicherung


Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Wenn ich gesetzlich versichert bin, brauche ich dann überhaupt noch eine private Versicherung?


Das ist eine andere Frage.

Die gesetzliche Sozialversicherung bildet die Grundabsicherung.


Private Versicherungen können je nach Produkt und Vertrag zusätzliche Risiken oder Leistungen absichern.


Das kann beispielsweise bei der privaten Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Altersvorsorge eine Rolle spielen.


Dabei sollte man aber nicht einfach davon ausgehen, dass eine private Versicherung grundsätzlich notwendig ist.


Viel wichtiger ist:

Welche Risiken sind bereits gesetzlich abgesichert und wo bestehen persönliche Lücken?


Genau hier beginnt eine sinnvolle persönliche Versicherungsplanung.


Ein Beispiel aus dem Alltag


Stellen Sie sich eine Person vor, die seit vielen Jahren arbeitet.

Jeden Monat werden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt.


Solange alles gut läuft, wird die gesetzliche Absicherung vielleicht kaum bewusst wahrgenommen.


Dann passiert etwas:

Die Person wird krank und kann einige Zeit nicht arbeiten.


Plötzlich wird sichtbar, welche Bedeutung die gesetzliche Absicherung hat.

Oder jemand erreicht das Pensionsalter und stellt fest, dass die Höhe der späteren Pension von vielen Faktoren abhängt, die während des Erwerbslebens entstanden sind.


Oder es passiert ein Arbeitsunfall.


In all diesen Situationen zeigt sich:

Sozialversicherung ist nicht nur ein monatlicher Abzug auf dem Gehaltszettel. Sie ist eine Absicherung für verschiedene Lebensphasen.


Was die gesetzliche Sozialversicherung nicht bedeutet


Ein häufiger Irrtum ist, dass man mit der gesetzlichen Sozialversicherung automatisch gegen alle finanziellen Folgen eines Ereignisses abgesichert ist.


Das ist nicht der Fall.


Die gesetzliche Sozialversicherung hat einen gesetzlich definierten Leistungsumfang.


Welche Leistungen Sie erhalten und unter welchen Voraussetzungen, hängt vom jeweiligen Versicherungszweig und von Ihrer persönlichen Situation ab.


Deshalb kann es sinnvoll sein, sich zusätzlich Gedanken über private Vorsorge und Versicherungen zu machen.


Nicht weil die gesetzliche Sozialversicherung „nicht funktioniert“, sondern weil gesetzliche und private Absicherung unterschiedliche Aufgaben haben können.


Was ich in meiner täglichen Beratung immer wieder erlebe


Viele Menschen wissen ungefähr, dass sie „sozialversichert“ sind.


Aber wenn ich frage:

„Wissen Sie eigentlich, welche Bereiche Ihre gesetzliche Sozialversicherung abdeckt?“


ist die Antwort häufig nicht ganz so eindeutig.


Das ist verständlich.


Das österreichische Sozialversicherungssystem ist umfangreich und besteht aus vielen unterschiedlichen Regelungen.


Sie müssen nicht alle Details kennen.


Aber ich finde es wichtig, zumindest die grundlegenden Fragen beantworten zu können:

Wo bin ich versichert?

Welche Bereiche sind gesetzlich abgesichert?

Welche Leistungen kann ich grundsätzlich erwarten?

Und welche Risiken möchte ich zusätzlich privat absichern?


Gesetzliche Absicherung ist die Basis – aber nicht immer das Ende


Die gesetzliche Sozialversicherung bildet einen wichtigen Grundpfeiler unseres sozialen Sicherungssystems.


Sie begleitet Menschen bei Krankheit, Arbeitsunfällen und im späteren Pensionsalter und bietet je nach Situation weitere gesetzliche Leistungen.


Gleichzeitig ist es sinnvoll, die eigene Situation nicht nur allgemein zu betrachten.

Denn jeder Mensch hat andere Lebensumstände.


Ein Arbeitnehmer hat andere Bedürfnisse als eine Selbstständige.


Eine junge Familie hat andere Fragen als jemand kurz vor der Pension.


Und wer finanziell oder beruflich besondere Risiken trägt, sollte sich auch mit zusätzlichen Möglichkeiten beschäftigen.


Mein Fazit


Die gesetzliche Sozialversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des Lebens in Österreich.


Sie bietet eine gesetzliche Grundabsicherung in den Bereichen:

Krankenversicherung – Unfallversicherung – Pensionsversicherung.

Welche Versicherung für Sie zuständig ist und welche konkreten Leistungen Sie erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.


Sie müssen nicht jedes Detail des Systems kennen.


Aber Sie sollten wissen, welche Absicherung bereits vorhanden ist und wo möglicherweise zusätzlicher Bedarf besteht.


Denn erst wenn man die gesetzliche Absicherung kennt, kann man sinnvoll darüber nachdenken, welche private Vorsorge oder Versicherung eine Ergänzung sein könnte.


Sie möchten wissen, wie Sie persönlich abgesichert sind?


In meiner Beratung schaue ich gemeinsam mit Ihnen darauf, welche gesetzlichen und privaten Absicherungen bereits bestehen und ob Ihre Versicherungen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.


Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ausreichend abgesichert sind oder ob sich Versicherungen überschneiden, können wir Ihre bestehenden Polizzen gemeinsam durchgehen.



Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und erkläre Ihnen verständlich, wo Sie bereits gut abgesichert sind und wo es möglicherweise noch Möglichkeiten gibt.

Kommentare


bottom of page