Einbruch zuhause – was übernimmt die Versicherung?
- 25. März
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Aug.
Ein Einbruch ist für viele Menschen mehr als nur ein finanzieller Schaden.
Plötzlich fühlt sich das eigene Zuhause nicht mehr sicher an.
Schränke wurden geöffnet, persönliche Dinge fehlen und vielleicht wurden Türen oder Fenster beschädigt. Dazu kommt oft ein unangenehmes Gefühl:
„Jemand war einfach in meinem Zuhause.“
Neben dem emotionalen Schock stellt sich schnell die nächste Frage:
Was übernimmt eigentlich meine Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung ist in Österreich gerade für solche Situationen wichtig. Sie deckt grundsätzlich Schäden am Wohnungsinhalt, unter anderem auch Einbruchdiebstahl.
Welche Gegenstände und welche Kosten tatsächlich ersetzt werden, hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab.

Was ist überhaupt ein Einbruchdiebstahl?
Nicht jeder Diebstahl ist automatisch ein Einbruchdiebstahl.
Bei einem Einbruch verschafft sich eine Person beispielsweise gewaltsam Zugang zu einer Wohnung oder einem Haus – etwa indem eine Tür oder ein Fenster aufgebrochen wird.
Für die Versicherung ist jedoch entscheidend, ob der konkrete Sachverhalt die Voraussetzungen des Versicherungsvertrags erfüllt.
Deshalb sollte man nach einem Einbruch möglichst genau dokumentieren, was passiert ist.
Welche Versicherung ist zuständig?
Bei einem Einbruch in eine Wohnung ist grundsätzlich die Haushaltsversicherung die wichtigste Versicherung.
Sie schützt den Wohnungsinhalt.
Dazu können beispielsweise gehören:
Möbel
Kleidung
Elektrogeräte
Fernseher und Computer
Fahrräder, sofern entsprechend versichert
Schmuck
persönliche Gegenstände
Die Arbeiterkammer nennt Einbruchdiebstahl ausdrücklich als einen typischen Bereich der Haushaltsversicherung.
Was übernimmt die Haushaltsversicherung nach einem Einbruch?
Je nach Vertrag können unter anderem folgende Schäden versichert sein:
gestohlene Gegenstände
Beschädigungen am Hausrat
Beschädigungen an Türen oder Fenstern
Schäden durch Vandalismus im Zusammenhang mit dem Einbruch
bestimmte Aufräum- oder Folgekosten
Aber auch hier gilt:
Nicht jeder Schaden wird automatisch in voller Höhe ersetzt.
Entscheidend sind unter anderem:
Versicherungssumme
vereinbarte Entschädigungsgrenzen
Selbstbehalt
Art und Wert des gestohlenen Gegenstands
Aufbewahrung von Wertgegenständen
konkrete Versicherungsbedingungen
Was passiert mit Schmuck und anderen Wertgegenständen?
Hier wird es besonders wichtig.
Schmuck, Bargeld, Münzen, wertvolle Uhren oder andere Wertgegenstände können im Vertrag besondere Entschädigungsgrenzen haben.
Diese können davon abhängen, wo und wie die Gegenstände aufbewahrt wurden.
Der Versicherungsverband Österreich weist ebenfalls darauf hin, dass bei Einbruchdiebstahl für Wertgegenstände Entschädigungsgrenzen gelten können, die sich nach der Art der Aufbewahrung unterscheiden.
Ein Beispiel:
Du hast Schmuck im Wert von 30.000 Euro zu Hause.
Deine Haushaltsversicherung sieht für Schmuck jedoch nur eine bestimmte Höchstentschädigung vor.
Dann bedeutet das nicht automatisch, dass die gesamten 30.000 Euro ersetzt werden.
Deshalb sollte man besonders wertvolle Gegenstände bereits beim Abschluss der Versicherung ansprechen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Familie Hofer fährt für ein Wochenende weg.
Als sie am Sonntagabend nach Hause kommt, bemerkt sie sofort:
Die Terrassentür wurde aufgebrochen.
Im Haus fehlen:
Schmuck
ein Laptop
Bargeld
mehrere persönliche Gegenstände
Außerdem wurden Möbel beschädigt.
Was sollte die Familie jetzt tun?
Zuerst sollte sie die Polizei verständigen und anschließend den Schaden der Versicherung melden. Die Arbeiterkammer empfiehlt bei Einbruchdiebstahl ausdrücklich die Verständigung der Polizei und eine rasche Schadenmeldung.
Was sollte ich nach einem Einbruch sofort tun?
Die ersten Schritte sind wichtig.
1. Polizei verständigen
Bei einem Einbruch sollte die Polizei verständigt werden.
Die Anzeige ist auch für die weitere Schadenabwicklung mit der Versicherung wichtig.
2. Nichts unnötig verändern
Wenn möglich, sollte der Tatort nicht unnötig verändert werden, bevor die Polizei ihre Arbeit abgeschlossen hat.
3. Schäden fotografieren
Fotografiere beispielsweise:
aufgebrochene Türen
beschädigte Fenster
beschädigte Möbel
beschädigte Schlösser
sichtbare Schäden an anderen Gegenständen
4. Gestohlene Gegenstände auflisten
Erstelle eine möglichst genaue Liste.
Zum Beispiel:
Gegenstand | Kaufjahr | ungefährer Wert | Nachweis vorhanden? |
Laptop | 2024 | 1.200 € | Rechnung |
Fernseher | 2023 | 900 € | Rechnung |
Armbanduhr | 2022 | 2.500 € | Rechnung |
Schmuck | verschiedene | 8.000 € | teilweise |
Eine solche Liste hilft bei der Schadenbearbeitung. Die Arbeiterkammer empfiehlt ebenfalls, eine möglichst vollständige Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände zu erstellen.
Wie kann ich beweisen, was gestohlen wurde?
Das ist eine Frage, die nach einem Einbruch besonders wichtig wird.
Hilfreich sind beispielsweise:
Rechnungen
Fotos
Garantiekarten
Kaufverträge
Kontoauszüge
Seriennummern
alte Urlaubsfotos oder Familienfotos, auf denen Gegenstände zu sehen sind
Je besser du dokumentieren kannst, was vorhanden war, desto leichter kann die Schadenbearbeitung erfolgen.
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass bei Streitigkeiten über das Vorliegen eines Einbruchdiebstahls grundsätzlich auch die Beweisfrage relevant ist.
Was bedeutet Neuwert?
Viele Haushaltsversicherungen arbeiten grundsätzlich mit einer Neuwertentschädigung.
Das bedeutet vereinfacht:
Wenn ein versicherter Gegenstand gestohlen wurde, kann unter den vertraglichen Voraussetzungen der Betrag ersetzt werden, der für einen gleichwertigen neuen Gegenstand erforderlich ist.
Aber auch hier gibt es wichtige Bedingungen.
Bei bestimmten Gegenständen kann beispielsweise zunächst der Zeitwert relevant sein und die Differenz zum Neuwert erst bei entsprechender Wiederbeschaffung ersetzt werden. Die konkrete Regelung hängt vom Vertrag ab.
Ein Beispiel mit einem Fernseher
Du hast vor drei Jahren einen Fernseher um 1.500 Euro gekauft.
Heute kostet ein vergleichbares Gerät 900 Euro.
Bei einer entsprechenden Neuwertregelung kann grundsätzlich der Betrag für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Geräts maßgeblich sein.
Es geht also nicht automatisch darum, was du damals bezahlt hast.
Welche Entschädigung tatsächlich erfolgt, hängt von den Bedingungen deiner Haushaltsversicherung ab.
Was ist mit der beschädigten Wohnungstür?
Hier muss man unterscheiden.
Die Haushaltsversicherung schützt grundsätzlich den Wohnungsinhalt.
Bei Schäden am Gebäude selbst kann je nach Situation eine andere Versicherung zuständig sein – beispielsweise die Eigenheimversicherung des Eigentümers.
Wenn du zur Miete wohnst, solltest du deshalb auch den Vermieter informieren.
Wer welchen Schaden übernimmt, hängt von der Art des Gebäudes, dem Mietverhältnis und den jeweiligen Versicherungsverträgen ab.
Was viele bei einem Einbruch vergessen
Die Versicherungssumme
Eine der wichtigsten Fragen lautet:
Ist mein Haushalt überhaupt ausreichend versichert?
Viele Menschen unterschätzen den Gesamtwert ihrer Einrichtung.
Wenn man alles neu kaufen müsste, kommen schnell hohe Beträge zusammen:
Möbel
Küche
Kleidung
Schuhe
Elektrogeräte
Computer
Fernseher
Sportausrüstung
Fahrräder
Schmuck
persönliche Gegenstände
Die Arbeiterkammer empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch zum tatsächlichen Wert des Haushalts passt.
Bei einer zu niedrigen Versicherungssumme kann es zu einer Unterversicherung kommen.
Ein Beispiel für Unterversicherung
Stell dir vor:
Dein gesamter Hausrat ist tatsächlich 100.000 Euro wert.
Versichert hast du aber nur 60.000 Euro.
Bei einem größeren Schaden kann das problematisch werden, weil der Versicherer nicht automatisch davon ausgeht, dass dein gesamter Haushalt trotzdem vollständig versichert ist.
Deshalb ist es wichtig, bereits beim Abschluss die Versicherungssumme richtig zu bestimmen und sie später regelmäßig zu überprüfen.
Was passiert, wenn die Tür nicht abgeschlossen war?
Auch das kann eine wichtige Frage sein.
Versicherungsverträge enthalten bestimmte Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften.
Wer beispielsweise Türen und Fenster bei Abwesenheit nicht ordnungsgemäß verschließt, kann im Schadenfall Probleme mit dem Versicherungsschutz bekommen.
Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass eine lediglich zugezogene, aber nicht versperrte Tür nach der Rechtsprechung nicht unbedingt als ordnungsgemäß versperrt gilt.
Deshalb:
Beim Verlassen der Wohnung Türen und Fenster immer ordnungsgemäß sichern.
Was ist mit grober Fahrlässigkeit?
Auch dieses Thema sollte man bei einer Haushaltsversicherung nicht übersehen.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Bei grob fahrlässigem Verhalten kann der Versicherungsschutz ebenfalls eingeschränkt sein, sofern entsprechende Regelungen greifen.
Es gibt allerdings Tarife, die grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Deshalb lohnt es sich, diesen Punkt bei der Auswahl einer Haushaltsversicherung genau zu prüfen.
Mein Tipp aus der Beratung
Ein Einbruch ist kein guter Zeitpunkt, um zum ersten Mal die eigene Haushaltsversicherung zu lesen.
Die wichtigsten Fragen sollte man vorher klären.
Zum Beispiel:
Wie hoch ist meine Versicherungssumme?
Sind Wertgegenstände ausreichend versichert?
Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Schmuck und Bargeld?
Gibt es einen Unterversicherungsverzicht?
Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich beachten?
Welche Leistungen gibt es nach einem Einbruch?
Gerade bei älteren Verträgen lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung.
Checkliste: Bin ich ausreichend gegen Einbruch geschützt?
Frage | Geprüft? |
Ist meine Haushaltsversicherung aktuell? | ☐ |
Ist die Versicherungssumme ausreichend? | ☐ |
Sind Schmuck und andere Wertgegenstände berücksichtigt? | ☐ |
Kenne ich die Entschädigungsgrenzen? | ☐ |
Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert? | ☐ |
Habe ich wichtige Rechnungen und Fotos aufbewahrt? | ☐ |
Sind Türen und Fenster ausreichend gesichert? | ☐ |
Kenne ich die Schadenmeldefrist? | ☐ |
Häufige Fragen (FAQ)
Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem Einbruch?
Grundsätzlich kann Einbruchdiebstahl zum versicherten Umfang einer Haushaltsversicherung gehören. Entscheidend sind jedoch die konkreten Vertragsbedingungen und vereinbarten Versicherungssummen.
Muss ich einen Einbruch der Polizei melden?
Ja. Bei einem Einbruchdiebstahl sollte jedenfalls die Polizei verständigt werden.
Wird gestohlener Schmuck vollständig ersetzt?
Nicht unbedingt. Für Wertgegenstände können besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Auch die Art der Aufbewahrung kann eine Rolle spielen.
Was soll ich tun, wenn ich nicht mehr weiß, was alles gestohlen wurde?
Erstelle zunächst eine möglichst vollständige Liste und ergänze sie später. Rechnungen, Fotos, Kontoauszüge und andere Nachweise können dabei helfen.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Melde einen Einbruch sofort bzw. unverzüglich.
In vielen Haushaltsversicherungsverträgen gelten konkrete Fristen; die Arbeiterkammer nennt für Sachversicherungen häufig eine Frist von drei Tagen. Entscheidend ist jedoch dein konkreter Vertrag.
Fazit
Ein Einbruch kann finanziell und emotional sehr belastend sein.
Die Haushaltsversicherung kann dabei helfen, den entstandenen Schaden abzufangen – aber nur dann, wenn der Versicherungsschutz zum tatsächlichen Haushalt und zu den persönlichen Bedürfnissen passt.
Besonders wichtig sind eine ausreichende Versicherungssumme, die richtige Absicherung von Wertgegenständen und die Kenntnis der eigenen Vertragsbedingungen.
Und im Schadenfall gilt:
Polizei verständigen, Schaden dokumentieren, gestohlene Gegenstände auflisten und die Versicherung möglichst schnell informieren.
Mein wichtigster Tipp ist aber:
Warten Sie nicht bis zum Einbruch, um Ihre Haushaltsversicherung zu überprüfen.
Ich empfehle, die Haushaltsversicherung regelmäßig gemeinsam mit einer Fachberaterin oder einem Fachberater durchzusehen.
So kann rechtzeitig festgestellt werden, ob Versicherungssumme,
Wertgegenstände und Leistungen noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.
Sie möchten wissen, ob Ihr Zuhause ausreichend gegen Einbruch abgesichert ist?
Ich überprüfe Ihre Haushaltsversicherung gerne kostenlos und unverbindlich und erkläre Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihr aktueller Vertrag bietet und wo eventuell noch Lücken bestehen.



Kommentare