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Was passiert bei einem Wasserschaden?

2. Feb.
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

Ein Wasserschaden passiert oft schneller, als man denkt


Ein Rohr platzt, die Waschmaschine verliert Wasser oder unter der Spüle tropft es unbemerkt. Manchmal bemerken Sie den Schaden sofort. In anderen Fällen entdecken Sie erst Tage später feuchte Wände, aufgequollene Böden oder einen unangenehmen Geruch.


Im ersten Moment stellt sich meist eine Frage: Wie groß ist der Schaden?


Danach folgen weitere Fragen:

  • Wer bezahlt die Reparatur?

  • Welche Versicherung ist zuständig?

  • Was passiert, wenn auch die Nachbarwohnung beschädigt wurde?

  • Was sollten Sie tun, damit die Kosten nicht noch höher werden?



Was sollten Sie bei einem Wasserschaden zuerst tun?


Wenn Sie einen Wasserschaden entdecken, sollten Sie möglichst rasch handeln. Das Ziel ist, weitere Schäden zu verhindern und den bereits entstandenen Schaden nachvollziehbar zu dokumentieren.


Gehen Sie dabei Schritt für Schritt vor:


1. Wasserzufuhr stoppen

Wenn es gefahrlos möglich ist, schließen Sie den Haupthahn oder die entsprechende Wasserzufuhr. Bei einem Rohrbruch kann dadurch verhindert werden, dass noch mehr Wasser austritt.


2. Auf die Sicherheit achten

Steht Wasser in der Nähe von Steckdosen oder elektrischen Geräten, berühren Sie diese nicht. Betreten Sie gefährdete Bereiche nicht, wenn eine elektrische Gefahr bestehen könnte. Ziehen Sie bei Bedarf eine Fachperson hinzu.


3. Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie die betroffenen Räume, Wände, Böden, Möbel und Elektrogeräte. Machen Sie nach Möglichkeit auch Fotos von der vermuteten Ursache.


4. Weitere Schäden begrenzen

Versuchen Sie, weitere Schäden zu verhindern, soweit das sicher und zumutbar möglich ist. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf, bis das weitere Vorgehen geklärt ist.


5. Versicherung und gegebenenfalls Vermieter informieren

Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, informieren Sie auch Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung. Klären Sie vor größeren Reparaturen, welche Maßnahmen abgestimmt werden müssen. Dringende Maßnahmen zur Schadenbegrenzung sollten Sie nicht unnötig aufschieben.


Die Arbeiterkammer empfiehlt, Schäden möglichst genau zu dokumentieren und die zuständige Versicherung rasch zu informieren. Welche Meldefristen gelten, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.



Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?


Nicht die Bezeichnung „Wasserschaden“ entscheidet darüber, welche Versicherung leistet. Wichtig ist, was beschädigt wurde und wodurch das Wasser ausgetreten ist.


1. Haushaltsversicherung: Wenn Möbel und persönliche Gegenstände beschädigt werden


Die Haushaltsversicherung schützt grundsätzlich den versicherten Hausrat. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Teppiche und Elektrogeräte.


Wenn ein versicherter Leitungswasserschaden Ihre Einrichtung beschädigt, kann die Haushaltsversicherung für diese Schäden aufkommen.


Ein Beispiel:

Ein defekter Wasseranschluss verursacht einen Wasseraustritt in Ihrer Küche. Das Wasser beschädigt den Teppich, einen Schrank und ein Elektrogerät.


Die Haushaltsversicherung kann für die versicherten Schäden an diesen Gegenständen zuständig sein. Voraussetzung ist, dass die konkrete Ursache und die beschädigten Sachen vom Vertrag erfasst sind.


2. Eigenheimversicherung: Wenn das Gebäude beschädigt wird


Die Eigenheimversicherung ist für Schäden am versicherten Gebäude vorgesehen. Je nach Vertrag können dazu beispielsweise Schäden an Wänden, Decken, fest verlegten Böden und bestimmten Leitungen gehören.


Ein Beispiel:

Ein Wasserrohr in einem Einfamilienhaus bricht. Wasser dringt in die Wand und den Boden ein. Es sind Trocknungsarbeiten und Reparaturen notwendig.


Bei einem versicherten Leitungswasserschaden kann die Eigenheimversicherung die vereinbarten Kosten für die Gebäudeschäden übernehmen.


Wichtig:

In einer Mietwohnung ist die Gebäudeversicherung grundsätzlich Sache der Eigentümerseite. Für Mieterinnen und Mieter ist bei Schäden an den eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen hingegen die Haushaltsversicherung relevant. Bei Eigentumswohnungen können die Zuständigkeiten zwischen der Versicherung der Eigentümergemeinschaft und einer eigenen Versicherung unterschiedlich sein.


3. Privathaftpflichtversicherung: Wenn andere einen Schadenersatzanspruch gegen Sie haben


Was passiert, wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die darunterliegende Wohnung eindringt?


Dann kann zusätzlich die Privathaftpflichtversicherung wichtig werden. Sie ist in Österreich häufig Bestandteil der Haushaltsversicherung.


Die Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie für den Schaden rechtlich verantwortlich sind. Berechtigte Ansprüche können im Rahmen der vereinbarten Deckung übernommen werden; unberechtigte Ansprüche können abgewehrt werden.


Allerdings gilt: Nicht jeder Wasserschaden beim Nachbarn bedeutet automatisch, dass Sie haften. Entscheidend sind die Ursache, die Verantwortlichkeit und die Versicherungsbedingungen.


Überblick: Welche Versicherung kommt infrage?


Schaden

Möglicherweise zuständige Versicherung

Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte durch versichertes Leitungswasser beschädigt

Haushaltsversicherung

Wände, Decken oder Gebäudebestandteile durch versichertes Leitungswasser beschädigt

Eigenheimversicherung beziehungsweise Gebäudeversicherung

Wasser dringt in die Wohnung darunter ein und es besteht eine Haftung

Privathaftpflichtversicherung

Wasser dringt durch Hochwasser oder Überschwemmung ein

Haushalts- oder Eigenheimversicherung mit entsprechender Naturgefahrendeckung

Ursache oder Zuständigkeit ist noch unklar

Schaden unverzüglich melden und die Zuständigkeit prüfen lassen

Die Tabelle dient zur Orientierung. Die tatsächliche Leistung hängt immer von der Schadenursache, den Eigentumsverhältnissen und dem konkreten Vertrag ab.


Ein Beispiel aus dem Alltag


Sandra wohnt in einer Mietwohnung. Während sie arbeitet, wird ein defekter Schlauch an der Waschmaschine undicht. Wasser läuft in die Küche und breitet sich bis ins Wohnzimmer aus.


Als Sandra nach Hause kommt, sind Teile des Bodens nass. Ein Schrank und ein Teppich wurden beschädigt. Zusätzlich ist Wasser in die Wohnung darunter gelangt.


Wie könnte der Schaden abgewickelt werden?

  • Beschädigte Möbel und Gegenstände: Sandras Haushaltsversicherung prüft, ob die Schäden versichert sind.

  • Schäden am Gebäude: Die Vermieterin beziehungsweise die Hausverwaltung wird informiert und klärt die Zuständigkeit für die Gebäudeschäden.

  • Schäden in der Nachbarwohnung: Es wird geprüft, wodurch der Wasseraustritt entstanden ist und ob jemand dafür haftet. Falls Sandra rechtlich verantwortlich ist, kann ihre Privathaftpflichtversicherung relevant sein.


Nicht automatisch jede Versicherung übernimmt jeden Teil des Schadens. Gerade bei einem Wasserschaden können mehrere Beteiligte und Versicherungen zusammenkommen.


Was ist bei Wasserschäden oft nicht versichert?


Viele Menschen gehen davon aus, dass die Haushalts- oder Eigenheimversicherung jeden Wasserschaden bezahlt. Das ist nicht der Fall.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Leitungswasserschaden und einem Schaden durch Hochwasser oder Überschwemmung.


Leitungswasser ist nicht dasselbe wie Hochwasser


Wenn Wasser aus einem versicherten Rohr oder einer angeschlossenen Einrichtung austritt, kann die Leitungswasserversicherung greifen.


Dringt hingegen Wasser nach starkem Regen durch Türen, Fenster oder Kellerbereiche ein oder wird ein Gebäude überflutet, gelten andere Versicherungsregeln. Naturgefahren wie Hochwasser oder Überschwemmung sind je nach Vertrag nur eingeschränkt oder mit bestimmten Höchstbeträgen versichert.


Auch bei einem Leitungswasserschaden können Ausschlüsse und Einschränkungen gelten. Beispielsweise können bestimmte Schäden durch mangelnde Instandhaltung, nicht versicherte Ursachen oder besondere Vertragsklauseln problematisch sein.


Deshalb sollten Sie nicht nur prüfen, ob Sie eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung haben, sondern auch, welche Wasserschäden tatsächlich eingeschlossen sind.


Warum können Wasserschäden erst später sichtbar werden?


Wasser kann sich unter dem Boden, hinter Verkleidungen oder in der Dämmung ausbreiten. Die Oberfläche sieht vielleicht bereits trocken aus, während sich darunter noch Feuchtigkeit befindet.


Mögliche Folgen sind:

  • feuchte Wände und Böden,

  • unangenehme Gerüche,

  • beschädigte Materialien,

  • Schimmelbildung.


Deshalb kann eine fachgerechte Trocknung und Kontrolle notwendig sein. Stimmen Sie die erforderlichen Maßnahmen möglichst früh mit der zuständigen Versicherung beziehungsweise den verantwortlichen Personen ab.


Häufige Fragen zum Wasserschaden


Muss ich einen Wasserschaden sofort melden?

Ja, Sie sollten den Schaden möglichst unverzüglich melden und die vereinbarten Fristen beachten. Eine rasche Meldung erleichtert die Prüfung und kann helfen, weitere Schäden zu vermeiden.


Wer bezahlt den Wasserschaden in einer Mietwohnung?

Das hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist. Für versicherte Schäden am Hausrat kann die Haushaltsversicherung der Mieterin oder des Mieters zuständig sein. Für Gebäudeschäden kommt grundsätzlich die Gebäudeversicherung der Eigentümerseite infrage, sofern der Schaden versichert ist. Zusätzlich kann bei einer Haftung die Privathaftpflicht relevant sein.


Zahlt die Versicherung, wenn die Waschmaschine ausläuft?

Das hängt von der Ursache, dem Vertrag und den vereinbarten Bedingungen ab. Schäden durch austretendes Wasser aus angeschlossenen Einrichtungen können versichert sein, müssen es aber nicht in jedem Tarif und bei jeder Ursache sein.


Was ist, wenn Wasser vom Nachbarn kommt?

Dokumentieren Sie den Schaden und informieren Sie Ihre Versicherung sowie gegebenenfalls die Hausverwaltung. Die Ursache muss geklärt werden. Welche Versicherung leistet, hängt unter anderem davon ab, wer für den Schaden verantwortlich ist und welche Deckungen bestehen.


Fazit: Bei Wasserschäden kommt es auf die Ursache an


Ein Wasserschaden kann innerhalb kurzer Zeit hohe Kosten verursachen.


Entscheidend ist deshalb, schnell zu handeln, den Schaden zu dokumentieren und die zuständigen Personen beziehungsweise Versicherungen zu informieren.

Die Haushaltsversicherung kann bei versicherten Schäden am Hausrat helfen.


Die Eigenheimversicherung ist für versicherte Gebäudeschäden vorgesehen.


Wenn andere Personen betroffen sind und eine Haftung besteht, kann zusätzlich die Privathaftpflichtversicherung wichtig werden.


Ob die Versicherung tatsächlich zahlt, hängt von der Ursache und den konkreten Vertragsbedingungen ab.


Möchten Sie wissen, ob Ihre Versicherungen bei einem Wasserschaden ausreichend Schutz bieten?


Kontaktieren Sie mich gerne für einen kostenlosen und unverbindlichen Polizzen-Check.


Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und besprechen, ob mögliche Lücken bestehen und worauf Sie bei Ihrem Versicherungsschutz achten sollten.

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