Krankenversicherung – Gesetzlich in Österreich: Sicherheit mit System
Aktualisiert: 4. Okt.
Gesundheit ist etwas, worüber man im Alltag oft erst dann nachdenkt, wenn etwas nicht mehr funktioniert.
Ein Arztbesuch, eine Untersuchung, Medikamente oder vielleicht sogar ein Krankenhausaufenthalt können schnell teuer werden. In Österreich gibt es deshalb ein gesetzliches Krankenversicherungssystem, das die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung absichert.
Doch wie funktioniert dieses System eigentlich?
Wer ist versichert?
Wer ist zuständig?
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Und wo beginnt der Bereich, den eine private Krankenversicherung zusätzlich absichern kann?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung funktioniert in Österreich grundsätzlich nach dem Prinzip der Pflichtversicherung.
Das bedeutet: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht die Versicherung nicht erst dadurch, dass man einen privaten Vertrag abschließt. Die Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung hängt unter anderem von der jeweiligen Erwerbstätigkeit oder persönlichen Situation ab.
Dabei gibt es in Österreich mehrere gesetzliche Krankenversicherungsträger.
Die wichtigsten sind:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Welcher Versicherungsträger zuständig ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Solidarprinzip: Gemeinsam abgesichert
Die gesetzliche Krankenversicherung beruht wesentlich auf dem Solidarprinzip.
Die Beiträge und die Finanzierung orientieren sich grundsätzlich nicht daran, ob jemand heute gesund oder krank ist.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu einer privaten Krankenversicherung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung geht es nicht darum, den individuellen Gesundheitszustand einer Person bei der Aufnahme zu bewerten.
Auch Menschen mit bestehenden gesundheitlichen Problemen sind grundsätzlich Teil des gesetzlichen Systems, sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Versicherung erfüllt sind.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine breite medizinische Grundversorgung.
Dazu gehören unter anderem:
ärztliche Behandlung
Medikamente und Heilmittel
Heilbehelfe und Hilfsmittel
Krankenhausbehandlung
medizinische Rehabilitation
bestimmte Zahnbehandlungen und Zahnersatz
Vorsorgeuntersuchungen
Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt
Krankengeld beziehungsweise bestimmte Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit
Welche Leistung im konkreten Fall übernommen wird und ob ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag vorgesehen ist, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Das bedeutet auch:
Gesetzlich versichert zu sein heißt nicht automatisch, dass jede medizinische Leistung kostenlos ist.
Bei bestimmten Leistungen können beispielsweise Kostenbeiträge oder Selbstbehalte vorgesehen sein.
Die e-card – Ihr Nachweis im Gesundheitssystem
Die e-card begleitet Versicherte im österreichischen Gesundheitssystem.
Bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten wird die Behandlung grundsätzlich über den zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet.
Die e-card dient dabei unter anderem als Nachweis der Anspruchsberechtigung.
Sie ist deshalb für viele Menschen der ganz praktische Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Kassenarzt, Wahlarzt und private Behandlung
Ein Thema, das viele Versicherte beschäftigt, ist die Frage:
„Gehe ich zum Kassenarzt oder zum Wahlarzt?“
Bei einem Vertragsarzt erfolgt die Abrechnung der entsprechenden Kassenleistung grundsätzlich direkt über den Krankenversicherungsträger.
Bei einem Wahlarzt bezahlen Versicherte die Rechnung zunächst selbst und können diese anschließend beim Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung einreichen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Bei der ÖGK wird grundsätzlich ein bestimmter Anteil jenes Betrages erstattet, den die ÖGK für eine entsprechende Vertragsleistung aufwenden würde – nicht automatisch ein bestimmter Prozentsatz der tatsächlich bezahlten Rechnung.
Das Thema Kassenarzt oder Wahlarzt ist allerdings umfangreicher.
Deshalb werde ich es in einem eigenen Beitrag noch genauer erklären.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Auch die stationäre Behandlung gehört grundsätzlich zum Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dabei ist zwischen der allgemeinen Gebührenklasse und zusätzlichen privaten Leistungen zu unterscheiden.
Die gesetzliche Krankenversicherung stellt die notwendige medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sicher.
Zusätzlicher Komfort oder bestimmte Wahlmöglichkeiten können hingegen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden – beispielsweise im Rahmen einer Sonderklasseversicherung.
Auch dieses Thema verdient eine eigene Erklärung, denn gerade hier entstehen häufig Missverständnisse darüber, was gesetzlich versichert ist und was eine private Zusatzversicherung zusätzlich leisten kann.
Und was ist mit den Zähnen?
Auch Zahnbehandlungen gehören zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem.
Allerdings bedeutet das nicht, dass jede gewünschte Zahnbehandlung vollständig übernommen wird.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferregulierung gelten jeweils eigene gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen.
Gerade bei umfangreicheren Behandlungen können daher Kosten für die versicherte Person entstehen.
Deshalb ist das Thema Zahnversicherung ebenfalls ein Bereich, den man sich bei Bedarf genauer anschauen sollte.
Was passiert bei einem Unfall in der Freizeit?
Auch ein Freizeitunfall kann Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auslösen.
Dazu können beispielsweise ärztliche Behandlung, Heilmittel, Heilbehelfe, Krankenhausbehandlung, medizinische Rehabilitation und – unter bestimmten Voraussetzungen – weitere Leistungen gehören.
Das zeigt einen wichtigen Punkt:
Krankenversicherung und Unfallversicherung sind nicht dasselbe.
Die Krankenversicherung übernimmt die medizinische Versorgung im Rahmen ihrer gesetzlichen Leistungen.
Eine private Unfallversicherung kann dagegen – abhängig vom Vertrag – zusätzliche finanzielle Leistungen für die Folgen eines Unfalls vorsehen.
Diese beiden Versicherungen erfüllen also unterschiedliche Aufgaben.
Wo liegen die Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine wichtige Grundlage.
Aber sie kann nicht jeden persönlichen Wunsch oder jede zusätzliche Leistung abdecken.
Zum Beispiel können sich Fragen stellen wie:
Möchte ich zusätzliche Wahlmöglichkeiten bei Ärzten?
Ist mir eine private Sonderklasse im Krankenhaus wichtig?
Möchte ich zusätzliche Leistungen bei Zahnbehandlungen?
Möchte ich bestimmte ambulante Leistungen zusätzlich absichern?
Wie möchte ich mich langfristig auch im höheren Alter absichern?
Hier beginnt der Bereich der privaten Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Sie kann vielmehr – je nach Tarif – zusätzliche Leistungen und Wahlmöglichkeiten bieten.
Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung wichtig?
Eigentlich für jeden Menschen, der in das österreichische gesetzliche Krankenversicherungssystem einbezogen ist.
Dazu gehören – je nach gesetzlichen Voraussetzungen – beispielsweise:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Selbständige
Pensionistinnen und Pensionisten
Kinder und Angehörige im Rahmen der jeweiligen Mitversicherung
weitere gesetzlich versicherte Personengruppen
Die konkrete Versicherung und der zuständige Träger hängen von der persönlichen Situation ab.
Gerade bei Familien, Selbständigen oder einem Wechsel der beruflichen Situation lohnt es sich deshalb, die eigene Versicherungssituation zu kennen.
Gesetzlich versichert bedeutet nicht „alles ist bezahlt“
Das ist vielleicht eines der häufigsten Missverständnisse.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine breite Grundversorgung.
Aber:
Grundversorgung bedeutet nicht, dass jede gewünschte medizinische Leistung vollständig und ohne eigenen Kostenanteil übernommen wird.
Bei bestimmten Leistungen können Kostenbeiträge, Selbstbehalte oder andere Voraussetzungen gelten. Außerdem gibt es Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen der Krankenversicherungsträger.
Genau deshalb ist es sinnvoll, die eigene Situation nicht nur danach zu beurteilen, ob man „krankenversichert“ ist.
Die interessantere Frage lautet:
Welche Leistungen brauche ich persönlich – und welche davon sind gesetzlich bereits abgesichert?
Gesetzliche und private Krankenversicherung – zwei unterschiedliche Ebenen
Man sollte diese beiden Systeme nicht als Gegenspieler betrachten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Basis.
Eine private Krankenversicherung kann diese Basis – abhängig vom gewählten Tarif – ergänzen.
Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
gesetzlich geregelt | privater Versicherungsvertrag |
Pflichtversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen | freiwilliger Zusatzschutz |
breite medizinische Grundversorgung | zusätzliche Leistungen je nach Tarif |
Beiträge nach gesetzlichen Regeln | Prämie abhängig von Tarif und individuellen Faktoren |
keine Gesundheitsprüfung wie bei einer privaten Aufnahme | Gesundheitsfragen können bei Antragstellung eine Rolle spielen |
gesetzlich definierte Leistungen | vertraglich vereinbarte Leistungen |
Diese Tabelle ist bewusst vereinfacht. Welche Leistungen tatsächlich gelten, ergibt sich immer aus den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise aus dem konkreten Versicherungsvertrag.
Was sollte man für sich prüfen?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine starke Basis.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich einmal bewusst mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen.
Zum Beispiel:
Wie bin ich heute versichert?
Welche Leistungen nutze ich regelmäßig?
Welche zusätzlichen Leistungen wären mir persönlich wichtig?
Wie möchte ich mich bei einem Krankenhausaufenthalt absichern?
Welche Kosten möchte ich im Bereich Zahngesundheit oder ambulante Behandlung zusätzlich absichern?
Diese Fragen haben nicht für jeden Menschen dieselbe Antwort.
Genau deshalb sollte auch eine private Krankenversicherung nicht einfach nach dem Motto „je mehr, desto besser“ ausgewählt werden.
Sie sollte zur persönlichen Lebenssituation und zum eigenen Budget passen.
Was ich in meiner Beratung immer wieder erlebe
Viele Menschen wissen, dass sie „bei der ÖGK“, „bei der SVS“ oder „bei der BVAEB“ versichert sind.
Aber wenn man genauer fragt, welche Leistungen tatsächlich dahinterstehen, sind viele unsicher.
Das ist verständlich.
Das österreichische Gesundheitssystem ist umfangreich und die einzelnen Leistungen sind nicht immer auf den ersten Blick einfach zu verstehen.
Deshalb ist es sinnvoll, sich nicht erst dann mit der eigenen Absicherung zu beschäftigen, wenn bereits eine Behandlung notwendig ist.
Fazit: Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Basis
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Sozialversicherungssystems.
Sie bietet Versicherten eine breite medizinische Grundversorgung und schützt davor, medizinische notwendige Leistungen vollständig selbst finanzieren zu müssen. Welche Leistungen übernommen werden, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab; bei bestimmten Leistungen können Kostenbeiträge oder Selbstbehalte vorgesehen sein.
Gleichzeitig gibt es Bereiche, in denen Menschen zusätzliche Leistungen oder mehr individuelle Wahlmöglichkeiten wünschen.
Dann kann eine private Krankenversicherung interessant sein.
Entscheidend ist dabei nicht die Frage:
„Brauche ich überhaupt eine Krankenversicherung?“
Sondern:
„Was ist gesetzlich bereits abgesichert – und was möchte ich für mich persönlich zusätzlich absichern?“
Genau diese Frage lohnt sich, einmal in Ruhe zu betrachten.
Möchten Sie wissen, wie gut Sie heute abgesichert sind?
Gerne schaue ich mir Ihre bestehende Krankenversicherung und Ihre zusätzlichen Versicherungen an und erkläre Ihnen verständlich, welche Leistungen bereits vorhanden sind und wo möglicherweise noch Lücken bestehen.



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