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KFZ-Pflichtversicherung erklärt - Was sie wirklich abdeckt – und was nicht

13. Aug. 2024
5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 5 Tagen

 Die KFZ-Pflichtversicherung – warum sie jeder braucht, aber kaum jemand versteht


Fast jeder, der ein Auto besitzt, kennt die Kfz-Pflichtversicherung. Sie gehört zu den laufenden Kosten eines Fahrzeugs und wird oft einfach abgeschlossen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch wissen Sie genau, wofür Sie bezahlen?


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen im Straßenverkehr. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen bestimmter Schadenersatzforderungen, wenn durch die Verwendung Ihres Fahrzeugs andere Menschen oder deren Eigentum geschädigt werden.


Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied: Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich die Geschädigten – nicht Ihr eigenes Auto.


Was das in der Praxis bedeutet, welche Kosten übernommen werden können und wann Sie zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.



Warum ist die Kfz-Pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?


In Österreich muss ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug grundsätzlich haftpflichtversichert sein, bevor es zum Straßenverkehr zugelassen werden kann.


Der Grund dafür ist einfach: Ein Verkehrsunfall kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Werden Menschen verletzt oder fremde Fahrzeuge beschädigt, können schnell hohe Schadenersatzforderungen entstehen.


Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass berechtigte Ansprüche geschädigter Personen im Rahmen der vereinbarten und gesetzlichen Deckung erfüllt werden können.


Sie unterstützt außerdem bei der Prüfung von Schadenersatzforderungen. Sind Forderungen nicht berechtigt, wehrt die Versicherung diese im Rahmen des Versicherungsschutzes ab – wenn nötig auch rechtlich.


Die gesetzliche Grundlage für die Kfz-Haftpflichtversicherung findet sich unter anderem im Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG).


Welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung?


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


1. Personenschäden

Personenschäden entstehen, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden.


Dazu können beispielsweise gehören:

  • Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation

  • Schmerzengeld, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind

  • Verdienstentgang aufgrund einer unfallbedingten Verletzung

  • Weitere berechtigte Schadenersatzansprüche, etwa bei langfristigen gesundheitlichen Folgen


Je nach Schwere des Unfalls können die finanziellen Folgen sehr hoch sein.


2. Sachschäden


Sachschäden betreffen beschädigte oder zerstörte Gegenstände. Dazu zählen beispielsweise:

  • Reparaturkosten für das Auto einer anderen Person

  • Schäden an Mauern, Zäunen oder Gebäuden

  • Beschädigte Gegenstände, die einer anderen Person gehören


Welche Kosten ersetzt werden, hängt unter anderem von der Haftung, der Schadenhöhe und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.


3. Vermögensschäden


Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen können. Ein Beispiel wäre ein nachweisbarer Verdienstentgang infolge einer Verletzung.


Ob und in welchem Umfang ein bestimmter Anspruch ersetzt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Schadenfall.


Wie hoch ist die Versicherungssumme in Österreich?


Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Rahmen des Vertrags für gedeckte Schadenersatzansprüche aufkommt.


Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen. Die gesetzliche Mindestdeckung für Pkw beträgt nach den veröffentlichten österreichischen Informationen 7,79 Millionen Euro.


Viele Versicherungsverträge sehen höhere Versicherungssummen vor. Prüfen Sie deshalb die konkrete Summe in Ihrer Polizze.


Warum ist das wichtig? Bei einem schweren Unfall können mehrere Personen verletzt werden. Kommen langfristige Behandlungskosten, Verdienstentgang oder weitere Ansprüche hinzu, kann sich die gesamte Schadenhöhe erheblich erhöhen.


Reichen die Versicherungssummen im konkreten Fall nicht aus, kann für den haftenden Unfallverursacher ein finanzielles Restrisiko bestehen.


Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf die Prämie zu achten, sondern auch die vereinbarte Deckungssumme zu prüfen.


Ein Beispiel aus dem Alltag


Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie fahren mit Ihrem Auto durch eine Kreuzung und übersehen beim Abbiegen ein entgegenkommendes Fahrzeug. Es kommt zu einem Zusammenstoß. Die andere Lenkerin wird verletzt, ihr Auto wird beschädigt und zusätzlich wird ein Verkehrsschild in Mitleidenschaft gezogen.


Welche Kosten können entstehen?


Schaden

Was die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich übernehmen kann

Reparatur des fremden Autos

Berechtigte Reparaturkosten

Verletzung der Unfallgegnerin

Gedeckte Behandlungskosten und weitere berechtigte Ansprüche

Beschädigtes Verkehrsschild

Berechtigte Schadenersatzforderung des Eigentümers

Schaden an Ihrem eigenen Auto

Grundsätzlich nicht durch Ihre eigene Haftpflicht gedeckt

Eigene Verletzungen als Lenkerin oder Lenker

Nicht durch die eigene Kfz-Haftpflicht gedeckt

Voraussetzung ist jeweils, dass die betreffenden Ansprüche rechtlich bestehen und vom Versicherungsschutz erfasst sind.


Das Beispiel zeigt, warum die Unterscheidung zwischen Haftpflicht und Kasko so wichtig ist: Die Schäden anderer können gedeckt sein, während die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs weiterhin Ihre finanzielle Verantwortung bleibt.


Was zahlt die Kfz-Pflichtversicherung nicht?


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Rundum-Schutz für alle Schäden rund um Ihr Auto.


Insbesondere sind folgende Schäden grundsätzlich nicht durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug: etwa eine beschädigte Stoßstange nach einem selbst verursachten Unfall.

  • Eigene mitgeführte Gegenstände: beispielsweise beschädigte Gegenstände im eigenen Auto, soweit kein anderer Versicherungsschutz greift.

  • Eigene Verletzungen als Lenkerin oder Lenker: hierfür können andere Versicherungen relevant sein.

  • Parkschäden und Vandalismus am eigenen Fahrzeug: diese benötigen gegebenenfalls eine entsprechende Kaskodeckung.


Wenn Sie beispielsweise beim Einparken eine Säule streifen, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht automatisch die Reparatur Ihres eigenen Autos.


Schäden an fremdem Eigentum können dagegen im Rahmen der Haftpflicht gedeckt sein.


Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt je nach Schadenursache eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung infrage. Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.


Wann kann die Versicherung Geld zurückfordern?


In bestimmten Fällen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den geschädigten Personen zunächst Schadenersatz leisten und anschließend unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Teil des Betrags vom Versicherungsnehmer oder Unfallverursacher zurückfordern. Das bezeichnet man als Regress.


Ein möglicher Anlass ist beispielsweise das Lenken eines Fahrzeugs ohne gültige Lenkberechtigung oder in bestimmten Fällen das Fahren unter Alkoholeinfluss.


Ob ein Regress zulässig ist und in welcher Höhe er erfolgen kann, hängt vom konkreten Sachverhalt und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Nicht jede Unachtsamkeit und nicht jede grobe Fahrlässigkeit führt automatisch zu einem Regress.


Wichtig ist daher, die eigenen Pflichten als Lenkerin oder Lenker einzuhalten und nach einem Unfall die Versicherung rasch zu informieren.


Haftpflicht oder Kasko – wo liegt der Unterschied?


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Ergänzungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichern können.

Versicherungsart

Typischer Schutz

Kfz-Haftpflicht

Berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter

Teilkasko

Bestimmte Schäden am eigenen Auto, beispielsweise durch Glasbruch, Naturereignisse oder Diebstahl – abhängig vom Vertrag

Vollkasko

Teilkaskoleistungen und zusätzlich bestimmte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch bei selbst verursachten Unfällen

Auch bei einer Kaskoversicherung sind die konkreten Vertragsbedingungen entscheidend. Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert, und häufig gilt ein Selbstbehalt.


Ob sich eine zusätzliche Kaskoversicherung lohnt, hängt unter anderem vom Fahrzeugwert, der Finanzierung, der persönlichen finanziellen Situation und davon ab, ob Sie sich nach einem größeren Schaden ein Ersatzfahrzeug leisten könnten.


Worauf sollten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung achten?


Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie nicht nur die monatliche oder jährliche Prämie vergleichen.


Prüfen Sie insbesondere:

  • Wie hoch ist die vereinbarte Haftpflicht-Deckungssumme?

  • Ist ein Selbstbehalt vorgesehen?

  • Benötigen Sie zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko?

  • Ist Ihr Fahrzeug geleast oder kreditfinanziert?

  • Welche Zusatzleistungen sind vereinbart?

  • Wissen Sie, was im Schadenfall zu tun ist?


Gerade bei älteren Verträgen kann es sinnvoll sein, die vereinbarten Leistungen mit Ihrem heutigen Bedarf zu vergleichen.


Fazit: Die Pflichtversicherung ist wichtig – aber nicht alles


Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Grundlage jeder Kfz-Versicherung in Österreich. Sie schützt vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzforderungen, die durch die Verwendung Ihres Fahrzeugs entstehen können.


Sie ersetzt jedoch grundsätzlich keine Schäden am eigenen Auto und deckt auch nicht automatisch alle eigenen Verletzungen oder sonstigen Kosten ab.


Deshalb sollten Sie prüfen, ob Ihre bestehende Versicherung zu Ihrem Fahrzeug und Ihrer persönlichen Situation passt.


Sie möchten wissen, ob Ihr Auto ausreichend versichert ist?



Ich unterstütze Sie dabei, Ihre bestehenden Leistungen zu verstehen und mögliche Versicherungslücken zu erkennen.




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