Krankenversicherung in Österreich einfach erklärt
Was passiert eigentlich, wenn Sie in Österreich krank werden?
Wer bezahlt den Arzt?
Was ist die e-card?
Und wer ist überhaupt krankenversichert?
Viele Menschen sind in Österreich automatisch krankenversichert und beschäftigen sich deshalb im Alltag kaum mit dem Thema.
Erst wenn man krank wird, einen Arzt braucht oder eine Behandlung benötigt, merkt man, wie wichtig die Krankenversicherung eigentlich ist.
Dabei muss man nicht jedes Detail des österreichischen Gesundheitssystems kennen.
Für den Anfang reicht es, die Grundlagen zu verstehen.
Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Ich möchte Ihnen einen einfachen Überblick geben:
Was ist die Krankenversicherung?
Wer ist in Österreich gesetzlich krankenversichert?
Welche Versicherungsträger gibt es?
Was bedeutet e-card?
Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich?
Was ist der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt?
Und warum kann eine private Krankenversicherung trotzdem interessant sein?
Die einzelnen Themen werde ich in weiteren Beiträgen noch genauer erklären.

Was ist überhaupt eine Krankenversicherung?
Eine Krankenversicherung soll Sie finanziell unterstützen, wenn Sie medizinische Leistungen benötigen.
Dazu gehören beispielsweise:
ärztliche Untersuchungen
medizinische Behandlungen
Medikamente
Krankenhausbehandlungen
bestimmte Therapien
Vorsorgeleistungen
und weitere Leistungen des Gesundheitssystems
In Österreich besteht für viele Menschen eine gesetzliche Krankenversicherung.
Das bedeutet:
Wenn Sie beispielsweise als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind Sie grundsätzlich über das gesetzliche Sozialversicherungssystem krankenversichert.
Auch für andere Gruppen gibt es entsprechende Regelungen, zum Beispiel für Selbständige, Pensionistinnen und Pensionisten oder bestimmte weitere Personengruppen.
Welche Versicherung zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wer ist in Österreich krankenversichert?
In Österreich gibt es eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Das bedeutet vereinfacht gesagt:
Sie entscheiden nicht jeden Monat selbst, ob Sie krankenversichert sein möchten.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht die Versicherung aufgrund Ihrer beruflichen oder persönlichen Situation.
Zum Beispiel:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
werden grundsätzlich über ihre Beschäftigung sozialversichert.
Selbständige
sind grundsätzlich über die Sozialversicherung der Selbständigen – SVS – versichert.
Beamtinnen und Beamte sowie bestimmte weitere Gruppen
können über die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – BVAEB – versichert sein.
Pensionistinnen und Pensionisten
sind ebenfalls grundsätzlich in das gesetzliche Krankenversicherungssystem einbezogen.
Der österreichische Sozialversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind, hängt also von Ihrer persönlichen Situation ab.
ÖGK, SVS und BVAEB – was bedeutet das?
Diese Abkürzungen hört man in Österreich sehr häufig.
Aber was steckt eigentlich dahinter?
ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse
Die Österreichische Gesundheitskasse, kurz ÖGK, ist für einen großen Teil der gesetzlich Krankenversicherten zuständig.
Dazu gehören insbesondere viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
SVS – Sozialversicherung der Selbständigen
Wenn Sie selbständig tätig sind, ist für Sie grundsätzlich die Sozialversicherung der Selbständigen, kurz SVS, zuständig.
Die SVS verbindet Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für Selbständige innerhalb des gesetzlichen Sozialversicherungssystems.
BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Die BVAEB ist unter anderem für bestimmte Gruppen von öffentlich Bediensteten sowie weitere gesetzlich definierte Personengruppen zuständig.
Warum ist es wichtig, den Unterschied zu kennen?
Nicht weil Sie jeden gesetzlichen Paragraphen kennen müssen.
Sondern weil sich Leistungen, Selbstbehalte und organisatorische Abläufe je nach Versicherungsträger und persönlicher Situation unterscheiden können.
Wenn Sie also beispielsweise von einer Leistung der ÖGK hören, bedeutet das nicht automatisch, dass für eine bei der SVS versicherte Person exakt dieselben Regelungen gelten.
Deshalb sollte man immer darauf achten:
„Bei welchem Versicherungsträger bin ich eigentlich versichert?“
Die e-card – Ihr Zugang zum Gesundheitssystem
Die e-card gehört für die meisten Menschen ganz selbstverständlich zum Alltag.
Sie weisen sich damit bei Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise bei anderen Gesundheitseinrichtungen als versicherte Person aus.
Die e-card selbst ist aber nicht einfach eine „Versicherungskarte“, die alle medizinischen Leistungen automatisch bezahlt.
Sie ist vor allem der elektronische Nachweis Ihrer Krankenversicherung und ermöglicht den Zugang zu bestimmten Leistungen des Gesundheitssystems.
Auf der e-card sind unter anderem administrative Daten gespeichert. Die medizinischen Daten Ihrer Behandlung werden nicht einfach auf der Karte selbst gespeichert.
Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Hier wird es interessant.
Viele Menschen denken:
„Ich bin krankenversichert, also wird jede medizinische Behandlung bezahlt.“
So einfach ist es nicht.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bestimmte Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Leistungsregelungen.
Dazu können beispielsweise gehören:
ärztliche Behandlung
notwendige medizinische Untersuchungen
bestimmte Medikamente
Krankenhausbehandlungen
Heilbehelfe und Hilfsmittel
bestimmte Therapien
Vorsorgeuntersuchungen
Welche Leistung unter welchen Voraussetzungen übernommen wird, kann unterschiedlich geregelt sein.
Es kann auch Selbstbehalte, Kostenbeteiligungen oder bestimmte Voraussetzungen geben.
Deshalb sollte man bei einer konkreten Behandlung immer zwischen
„medizinisch notwendig“
und
„von der gesetzlichen Krankenversicherung in dieser Form übernommen“
unterscheiden.
Das ist nicht immer dasselbe.
Kassenarzt – was bedeutet das?
Ein Kassenarzt beziehungsweise eine Vertragsärztin hat einen Vertrag mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger.
Wenn Sie zu einer entsprechenden Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt gehen, werden die vereinbarten Leistungen grundsätzlich über die Krankenversicherung abgerechnet.
Für Sie bedeutet das normalerweise:
Sie müssen die Behandlung nicht zuerst vollständig selbst bezahlen.
Allerdings kann es auch hier je nach Leistung und Versicherungsträger Kostenbeteiligungen oder besondere Regelungen geben.
Und was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt hat keinen entsprechenden Kassenvertrag für die Behandlung wie ein Vertragsarzt.
Das bedeutet grundsätzlich:
Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst.
Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen.
Wie hoch die Rückerstattung ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen und der konkreten Leistung ab.
Und genau hier entstehen häufig Missverständnisse.
Viele denken:
„Wenn ich zum Wahlarzt gehe, bekomme ich 80 Prozent meiner Rechnung zurück.“
So pauschal kann man das nicht sagen.
Die Rückerstattung richtet sich nicht einfach nach dem Betrag, den der Wahlarzt verrechnet.
Wie das genau funktioniert und worin der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt liegt, werde ich in einem eigenen Beitrag noch ausführlich erklären.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Auch die stationäre Behandlung im Krankenhaus gehört grundsätzlich zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dabei gibt es allerdings unterschiedliche Bereiche und Versorgungsformen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Aber:
Nicht jede zusätzliche Leistung im Krankenhaus ist automatisch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Zum Beispiel können Wünsche nach einem bestimmten Komfort, einem Einbettzimmer oder bestimmten zusätzlichen Leistungen zusätzliche Kosten verursachen.
Hier kommt später das Thema private Krankenversicherung und Sonderklasse ins Spiel.
Gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung – was ist der Unterschied?
Das ist eine der wichtigsten Grundlagen.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des österreichischen Sozialversicherungssystems.
Sie basiert auf gesetzlichen Regelungen und bietet eine medizinische Grundversorgung für die versicherten Personen.
Die private Krankenversicherung ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Versicherung.
Sie soll nicht grundsätzlich die gesetzliche Krankenversicherung ersetzen.
Sie kann – abhängig vom gewählten Tarif – zusätzliche Leistungen bieten.
Zum Beispiel:
Behandlung bei Privatärztinnen und Privatärzten
Wahlarztkosten
Krankenhaus-Sonderklasse
freie Arzt- oder Krankenhauswahl
bestimmte ambulante Leistungen
Zahnbehandlungen
weitere zusätzliche Leistungen
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, hängt immer vom jeweiligen Tarif und Versicherungsvertrag ab.
Deshalb ist private Krankenversicherung nicht einfach:
„besser als gesetzlich“
sondern vielmehr:
eine zusätzliche Absicherung für Leistungen, die über die gesetzliche Versorgung hinausgehen können.
Warum haben manche Menschen eine private Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Grundlage der medizinischen Versorgung.
Aber Menschen haben unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse.
Ein Beispiel:
Eine Person möchte im Krankheitsfall ausschließlich die gesetzliche Versorgung nutzen.
Eine andere Person möchte zusätzlich:
einen bestimmten Wahlarzt aufsuchen,
kürzere Wartezeiten bei bestimmten Behandlungen ermöglichen,
bestimmte ambulante Leistungen absichern,
oder bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Leistungen wie Sonderklasse versichern.
Hier kann eine private Krankenversicherung interessant werden.
Aber auch hier gilt:
Nicht jeder braucht denselben Versicherungsschutz.
Die passende Absicherung hängt von der persönlichen Situation, den gewünschten Leistungen und dem Budget ab.
Was passiert, wenn ich selbständig bin?
Für Selbständige ist das Thema Krankenversicherung besonders interessant.
Denn Selbständige sind grundsätzlich über die SVS versichert.
Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich teilweise von jenen anderer Versichertengruppen.
Gerade beim Thema Selbstbehalt, Wahlarzt oder Krankenversicherung für Selbständige gibt es viele Fragen.
Deshalb werde ich diesem Thema einen eigenen Beitrag widmen.
In diesem Grundlagenartikel reicht zunächst:
Selbständige haben ebenfalls eine gesetzliche Krankenversicherung.
Sie sind grundsätzlich über die SVS sozialversichert.
Was passiert mit Kindern?
Auch Kinder können in Österreich über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kinder beispielsweise über die Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert sein.
Die konkreten Voraussetzungen hängen von der persönlichen Situation und den gesetzlichen Regelungen ab.
Gerade bei Kindern stellt sich zusätzlich häufig die Frage:
„Brauche ich für mein Kind eine private Krankenversicherung?“
Auch das ist kein einfaches Ja oder Nein.
Es hängt davon ab, welche Leistungen Sie sich für Ihr Kind zusätzlich wünschen.
Zum Beispiel können je nach Tarif ambulante Leistungen, Wahlarzt, Krankenhaus oder bestimmte weitere Leistungen versichert werden.
Auch diesem Thema möchte ich einen eigenen Beitrag widmen.
Krankenversicherung bedeutet nicht: Alles ist kostenlos
Das ist vielleicht eines der wichtigsten Missverständnisse.
Eine gesetzliche Krankenversicherung bedeutet nicht, dass jede medizinische Leistung automatisch kostenlos ist.
Es kann beispielsweise geben:
Selbstbehalte
Rezeptgebühren
Kostenbeiträge
private Leistungen
nicht vollständig erstattete Wahlarztkosten
Leistungen, die nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden
Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von der konkreten Leistung und Ihrer persönlichen Situation ab.
Deshalb lohnt sich die Frage:
„Was übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung – und welchen Teil muss ich möglicherweise selbst bezahlen?“
Warum private Vorsorge bei der Krankenversicherung interessant sein kann
Die gesetzliche Krankenversicherung bildet die Grundlage.
Aber das Gesundheitssystem verändert sich laufend.
Und auch die persönlichen Wünsche verändern sich.
Vielleicht ist Ihnen wichtig, bei einem bestimmten Arzt behandelt zu werden.
Vielleicht möchten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt mehr Komfort.
Vielleicht möchten Sie bestimmte ambulante Leistungen absichern.
Vielleicht ist Ihnen eine zusätzliche Absicherung für Ihr Kind wichtig.
Oder Sie möchten im Ruhestand bestimmte Leistungen weiterhin nutzen können.
Eine private Krankenversicherung kann hier eine Ergänzung sein.
Aber genau wie bei jeder anderen Versicherung sollte man nicht einfach irgendeinen Tarif wählen.
Entscheidend ist:
Welche Leistung wünsche ich mir?
Was ist bereits gesetzlich abgesichert?
Was möchte ich zusätzlich absichern?
Und welche Kosten entstehen dafür?
Die wichtigsten Begriffe auf einen Blick
Begriff | Einfach erklärt |
Gesetzliche Krankenversicherung | Grundversorgung im österreichischen Sozialversicherungssystem |
ÖGK | Österreichische Gesundheitskasse |
SVS | Sozialversicherung der Selbständigen |
BVAEB | Versicherungsträger für bestimmte öffentlich Bedienstete und weitere Gruppen |
e-card | Elektronischer Nachweis der Krankenversicherung |
Kassenarzt | Ärztin/Arzt mit entsprechendem Kassenvertrag |
Wahlarzt | Ärztin/Arzt ohne entsprechenden Kassenvertrag; Rechnung wird grundsätzlich zunächst selbst bezahlt |
Private Krankenversicherung | Freiwillige zusätzliche Absicherung |
Sonderklasse | Private Zusatzabsicherung für bestimmte Leistungen bei stationären Krankenhausaufenthalten |
Selbstbehalt | Anteil der Kosten, den die versicherte Person selbst trägt |
Was Sie über Ihre Krankenversicherung wissen sollten
Sie müssen nicht jedes Detail des österreichischen Gesundheitssystems kennen.
Aber ein paar Fragen sollten Sie beantworten können:
1. Bei welchem Krankenversicherungsträger bin ich versichert?
ÖGK, SVS, BVAEB oder ein anderer zuständiger Träger?
2. Welche Leistungen stehen mir grundsätzlich zu?
3. Gibt es bei bestimmten Leistungen Selbstbehalte oder Kostenbeiträge?
4. Was passiert, wenn ich zu einem Wahlarzt gehe?
5. Welche Kosten entstehen bei bestimmten Behandlungen?
6. Habe ich eine private Krankenversicherung?
7. Wenn ja: Welche Leistungen sind tatsächlich versichert?
Das sind die Grundlagen.
Was ich in meiner täglichen Beratung immer wieder erlebe
Viele Menschen wissen, dass sie krankenversichert sind.
Aber wenn ich frage:
„Wissen Sie, was Ihre Krankenversicherung tatsächlich übernimmt?“
kommt häufig die Antwort:
„Eigentlich nicht genau.“
Das ist verständlich.
Das österreichische Gesundheitssystem ist umfangreich und nicht immer einfach zu verstehen.
Deshalb finde ich es wichtig, nicht sofort mit komplizierten Versicherungsbegriffen zu beginnen.
Man sollte zuerst die Grundlage verstehen:
Was ist gesetzlich abgesichert?
Was muss ich eventuell selbst bezahlen?
Und wo kann eine private Krankenversicherung ergänzen?
Erst wenn diese drei Fragen klar sind, kann man sinnvoll über zusätzliche Versicherungen sprechen.
Diese Themen folgen noch
Die Krankenversicherung ist ein großes Thema.
Deshalb möchte ich nicht alles in einen einzigen Beitrag packen.
In weiteren Beiträgen werde ich einzelne Bereiche genauer erklären, zum Beispiel:
Kassenarzt oder Wahlarzt – was ist der Unterschied?
Private Krankenversicherung – was bringt sie wirklich?
Sonderklasse im Krankenhaus – was ist versichert?
Ambulante Krankenversicherung – welche Leistungen können versichert werden?
Krankenversicherung für Kinder – was ist sinnvoll?
Krankenversicherung für Selbständige und SVS
Selbstbehalt in der Krankenversicherung – was bedeutet das?
Zahnversicherung – wann kann sie sinnvoll sein?
Private Krankenversicherung im Alter
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung und was nicht?
So können Sie sich Schritt für Schritt mit den einzelnen Themen beschäftigen.
Fazit
Die Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens.
In Österreich bildet die gesetzliche Krankenversicherung die Grundlage der medizinischen Versorgung.
Je nach persönlicher Situation sind dafür unterschiedliche Versicherungsträger zuständig – beispielsweise ÖGK, SVS oder BVAEB.
Mit der e-card weisen Sie Ihre Krankenversicherung bei vielen Gesundheitseinrichtungen nach.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zahlreiche medizinische Leistungen.
Aber:
Sie übernimmt nicht automatisch jede Leistung und nicht immer alle Kosten.
Genau deshalb ist es sinnvoll, die Grundlagen zu kennen.
Und wenn Sie darüber hinaus bestimmte zusätzliche Leistungen wünschen, kann eine private Krankenversicherung eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Versicherungen abzuschließen.
Es geht darum, zu verstehen:
Was habe ich bereits?
Was brauche ich?
Und was möchte ich zusätzlich absichern?
Das ist die Grundlage für eine gute Entscheidung.
Und genau deshalb werde ich die einzelnen Bereiche der Krankenversicherung in weiteren Beiträgen noch genauer erklären.



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