Wahlarzt oder Kassenarzt – einfach erklärt
Aktualisiert: 27. Sept.
Wenn Sie in Österreich einen Arzttermin brauchen, stehen Sie vielleicht irgendwann vor der Frage:
Kassenarzt oder Wahlarzt?
Beide gehören zur medizinischen Versorgung in Österreich. Trotzdem gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Formen.
Gerade wenn man zum ersten Mal zu einem Wahlarzt geht, entstehen häufig Fragen:
Was muss ich bezahlen? Bekomme ich etwas von der Krankenkasse zurück? Was ist eigentlich der Unterschied zu einem Kassenarzt?
Diese Fragen sind verständlich.
In diesem Beitrag möchte ich zunächst nur die Grundlagen erklären. Die einzelnen Themen rund um Kosten, Rückerstattung und private Absicherung werde ich in weiteren Beiträgen genauer behandeln.

Was ist ein Kassenarzt?
Ein Kassenarzt hat einen Vertrag mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und einen Kassenarzt aufsuchen, werden die Leistungen grundsätzlich über die Krankenversicherung abgerechnet.
Welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen übernommen werden, hängt unter anderem von der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung und den geltenden Regelungen ab.
Für Sie bedeutet das im Alltag vor allem:
Sie müssen die medizinische Leistung beim Kassenarzt grundsätzlich nicht wie eine normale Privatrechnung vollständig selbst bezahlen.
Allerdings bedeutet „Kassenarzt“ nicht automatisch, dass jede Behandlung und jede Leistung kostenlos ist.
Auch hier können bestimmte gesetzliche Regelungen, Selbstbehalte oder Leistungen außerhalb des vorgesehenen Umfangs eine Rolle spielen.
Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt hat keinen direkten Kassenvertrag für die Behandlung mit dem jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungsträger.
Das bedeutet grundsätzlich:
Sie erhalten für die Behandlung eine Rechnung und bezahlen diese zunächst selbst.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann anschließend ein Teil der Kosten vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet werden.
Wie hoch diese Rückerstattung ist und unter welchen Voraussetzungen sie erfolgt, ist ein eigenes Thema.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle bewusst nicht zu sehr ins Detail gehen.
Wichtig ist zunächst nur:
Beim Wahlarzt bezahlen Sie die Rechnung grundsätzlich zunächst selbst und können – abhängig von den Voraussetzungen – eine Rückerstattung beantragen.
Der wichtigste Unterschied auf einen Blick
Kassenarzt | Wahlarzt |
Hat einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung | Hat keinen entsprechenden Kassenvertrag |
Abrechnung erfolgt grundsätzlich über den Krankenversicherungsträger | Sie erhalten grundsätzlich eine Rechnung |
Für Sie fällt bei gedeckten Leistungen grundsätzlich nicht die vollständige Privatrechnung an | Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst |
Leistungen richten sich nach den geltenden Kassenregelungen | Behandlung erfolgt auf privater Honorarbasis |
Keine Einreichung einer normalen Wahlarztrechnung notwendig | Eine mögliche Rückerstattung kann beantragt werden |
Diese Tabelle zeigt nur den grundsätzlichen Unterschied.
Die genaue Abrechnung und die Höhe einer möglichen Rückerstattung sind von weiteren Faktoren abhängig und werden in einem eigenen Beitrag genauer erklärt.
Warum wählen Menschen einen Wahlarzt?
Die Gründe können ganz unterschiedlich sein.
Manche Menschen möchten einen bestimmten Arzt aufsuchen, der keinen Kassenvertrag hat.
Andere legen Wert auf bestimmte Rahmenbedingungen bei der Terminvereinbarung oder möchten eine bestimmte Ordination besuchen.
Auch die persönliche Erfahrung mit einer Ordination kann eine Rolle spielen.
Dabei sollte man nicht automatisch sagen, dass ein Wahlarzt „besser“ oder ein Kassenarzt „schlechter“ ist.
Es handelt sich zunächst um zwei unterschiedliche Formen der ärztlichen Versorgung und Abrechnung.
Welche Möglichkeit für Sie passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Bedürfnissen ab.
Und was bedeutet „Privatarzt“?
Der Begriff Privatarzt wird im Alltag häufig gemeinsam mit dem Begriff Wahlarzt verwendet.
Trotzdem sollte man die Begriffe nicht einfach gleichsetzen.
Ein Wahlarzt ist grundsätzlich ein Arzt ohne entsprechenden Kassenvertrag, bei dem die Behandlung privat verrechnet wird.
Bei einem Privatarzt kann die Situation je nach Arzt und konkretem Leistungsangebot anders gestaltet sein.
Für Patientinnen und Patienten ist deshalb vor allem wichtig, vor dem Termin zu wissen, wie die Ordination abrechnet und welche Kosten auf Sie zukommen.
Gerade bei einer privaten Behandlung sollte man sich diese Frage vorher stellen und nicht erst beim Erhalt der Rechnung.
Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen Bestimmungen bestimmte medizinische Leistungen.
Beim Kassenarzt erfolgt die Abrechnung grundsätzlich direkt zwischen Arzt und Krankenversicherung, soweit es sich um eine entsprechend gedeckte Kassenleistung handelt.
Beim Wahlarzt funktioniert die Abrechnung grundsätzlich anders:
Sie bezahlen zunächst selbst und können anschließend – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – eine Rückerstattung beantragen.
Wie diese Rückerstattung funktioniert und warum die Rechnungshöhe dabei eine wichtige Rolle spielt, ist ein eigenes Thema.
Genau deshalb möchte ich diesen Beitrag bewusst nicht mit Zahlen und komplizierten Berechnungen überladen.
Warum ist der Unterschied wichtig?
Der Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt wird spätestens dann wichtig, wenn Sie einen Arzttermin vereinbaren.
Denn bereits vor dem Termin sollten Sie wissen:
Gehe ich zu einem Kassenarzt oder zu einem Wahlarzt?
Und damit verbunden:
Wie wird die Behandlung abgerechnet?
Das verhindert Überraschungen bei der Rechnung.
Gerade wenn Sie zum ersten Mal eine Wahlarztordination besuchen, lohnt es sich, vorher kurz nachzufragen, welche Kosten entstehen können.
Was ist mit einer privaten Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann – abhängig vom gewählten Tarif – zusätzliche Leistungen im Gesundheitsbereich absichern.
Sie kann beispielsweise ambulante Leistungen umfassen.
Damit kann eine private Krankenversicherung für Menschen interessant sein, die bestimmte zusätzliche Gesundheitsleistungen absichern möchten.
Aber auch hier gilt:
Private Krankenversicherung ist nicht gleich private Krankenversicherung.
Leistungsumfang, Selbstbehalte, Grenzen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Deshalb sollte man immer den konkreten Vertrag betrachten.
Die private Krankenversicherung ist außerdem nicht dasselbe wie die gesetzliche Krankenversicherung. Sie kann diese in Österreich grundsätzlich ergänzen, nicht einfach ersetzen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Stellen Sie sich vor, Sie benötigen einen Termin bei einem Facharzt.
Sie finden eine Ordination in Ihrer Nähe und stellen fest:
Es handelt sich um einen Kassenarzt.
Dann läuft die Abrechnung grundsätzlich über die gesetzliche Krankenversicherung.
Bei einer anderen Ordination handelt es sich um einen Wahlarzt.
Hier erhalten Sie grundsätzlich eine Rechnung und bezahlen diese zunächst selbst.
Damit haben Sie bereits den wichtigsten Unterschied verstanden.
Alles Weitere – beispielsweise wie viel zurückerstattet werden kann, wie die Einreichung funktioniert oder welche Rolle eine private Krankenversicherung dabei spielen kann – sind Themen für eigene Beiträge.
Was sollte ich vor einem Arzttermin wissen?
Eigentlich reichen für den Anfang drei einfache Fragen:
1. Ist es ein Kassenarzt oder ein Wahlarzt?
2. Wie wird die Behandlung verrechnet?
3. Welche Kosten können für mich entstehen?
Wenn Sie diese drei Fragen vor dem Termin klären, wissen Sie bereits wesentlich besser, was Sie erwartet.
Was ich in meiner täglichen Beratung immer wieder erlebe
In meiner Beratung merke ich immer wieder, dass die Begriffe Kassenarzt, Wahlarzt und Privatarzt miteinander vermischt werden.
Das ist verständlich, denn im Alltag werden diese Begriffe häufig nicht ganz genau verwendet.
Deshalb finde ich es wichtig, zuerst die grundlegenden Unterschiede zu verstehen.
Man muss nicht sofort jede Einzelheit kennen.
Wichtig ist zunächst zu wissen, wie der Arzt abrechnet und welche Rolle die gesetzliche Krankenversicherung dabei spielt.
Erst danach lohnt es sich, genauer auf Rückerstattung, private Absicherung und die einzelnen Möglichkeiten einzugehen.
Fazit
Kassenarzt oder Wahlarzt?
Die grundlegende Unterscheidung ist eigentlich einfach:
Der Kassenarzt hat einen entsprechenden Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beim Wahlarzt bezahlen Sie die Behandlung grundsätzlich zunächst selbst und können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung beantragen.
Mehr muss man für den ersten Überblick eigentlich noch gar nicht wissen.
Denn die wirklich interessanten Fragen kommen danach:
Wie viel bekomme ich beim Wahlarzt zurück?
Wie funktioniert die Einreichung?
Was passiert bei einer Privatrechnung?
Welche Kosten übernimmt eine private Krankenversicherung?
Und wann kann eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll sein?
Diese Themen möchte ich in weiteren Beiträgen einzeln und verständlich erklären.
So bleibt jeder Beitrag übersichtlich – und Sie müssen nicht zehn verschiedene Themen gleichzeitig verstehen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Krankenversicherung?
Ob Kassenarzt, Wahlarzt oder private Krankenversicherung – entscheidend ist, dass Sie wissen, welche Leistungen Sie bereits haben und wo Sie sich zusätzlich absichern können.
In meiner täglichen Beratung erlebe ich immer wieder, dass Versicherungen über die Jahre verändert werden und dabei nicht immer klar ist, welche Leistungen tatsächlich versichert sind.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre persönliche Krankenversicherung aufgebaut ist und ob Ihre Absicherung noch zu Ihrer heutigen Situation passt, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen und erkläre Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben.



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