Wie funktioniert die Sozialversicherung in Österreich?
Aktualisiert: 4. Okt.
Wenn Sie in Österreich arbeiten, selbstständig tätig sind oder eine Pension beziehen, kommen Sie automatisch mit der Sozialversicherung in Berührung.
Beiträge werden eingehoben, Versicherungszeiten gesammelt und im Krankheitsfall oder bei bestimmten anderen Situationen können Leistungen daraus entstehen.
Aber wie funktioniert dieses System eigentlich?
Wer ist versichert?
Wer zahlt die Beiträge?
Und welche Bereiche gehören überhaupt zur Sozialversicherung?
Das österreichische System ist umfangreich. Die Grundidee lässt sich aber einfacher erklären, als man vielleicht denkt.

Was bedeutet Sozialversicherung?
Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Österreich grundsätzlich eine Pflichtversicherung.
Das bedeutet: Wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, entsteht die Versicherung automatisch. Entscheidend ist dabei insbesondere die konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit. Je nach Situation kann eine Person in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung vollversichert oder nur in einzelnen Versicherungszweigen pflichtversichert sein.
Sie müssen also nicht für jeden Bereich selbst einen Versicherungsvertrag abschließen.
Das unterscheidet die gesetzliche Sozialversicherung wesentlich von einer privaten Versicherung.
Die drei Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst in Österreich grundsätzlich drei große Versicherungszweige:
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pensionsversicherung
Jeder Bereich erfüllt eine andere Aufgabe.
Versicherungszweig | Worum geht es? | Beispiele |
Krankenversicherung | Absicherung bei Krankheit und bestimmte Leistungen rund um Gesundheit | Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Rehabilitation |
Unfallversicherung | Absicherung bestimmter Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten | Unfallheilbehandlung, Rehabilitation, Leistungen nach Arbeitsunfällen |
Pensionsversicherung | Absicherung im Alter und bei bestimmten Fällen geminderter Arbeitsfähigkeit | Alterspension, Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension, Hinterbliebenenleistungen |
Die Sozialversicherungsträger erbringen dabei eine Vielzahl von Leistungen in diesen drei Bereichen.
1. Krankenversicherung – wenn Sie krank werden
Die Krankenversicherung ist wahrscheinlich der Bereich, mit dem die meisten Menschen im Alltag am häufigsten zu tun haben.
Sie ermöglicht unter anderem medizinische Leistungen bei Krankheit und umfasst beispielsweise ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilbehelfe und Krankenhausbehandlung.
Auch Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie bestimmte Rehabilitationsleistungen gehören zum gesetzlichen Leistungssystem.
In Österreich gibt es verschiedene Krankenversicherungsträger.
Dazu gehören insbesondere:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Welcher Träger zuständig ist, hängt von der persönlichen Situation beziehungsweise der beruflichen Tätigkeit ab.
Das bedeutet beispielsweise:
Ein Arbeitnehmer kann bei einem anderen Versicherungsträger versichert sein als eine selbstständige Person.
Die Krankenversicherung ist damit ein wichtiger Teil der gesetzlichen Grundabsicherung.
2. Unfallversicherung – aber nicht jeder Unfall ist gleich
Auch die Unfallversicherung gehört zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Hier ist allerdings ein wichtiger Unterschied zu beachten:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht einfach eine Versicherung für jeden Unfall, der im Alltag passiert.
Sie konzentriert sich insbesondere auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und bestimmte finanzielle Leistungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Ein Freizeitunfall ist daher nicht automatisch ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung.
Das bedeutet jedoch nicht, dass nach einem Freizeitunfall keine Leistungen aus dem gesetzlichen System möglich sind. Die medizinische Versorgung erfolgt beispielsweise grundsätzlich über die Krankenversicherung; je nach Folgen können auch andere gesetzliche Leistungen relevant werden.
Genau deshalb sollte man Krankenversicherung und Unfallversicherung nicht miteinander verwechseln.
Eine private Unfallversicherung kann darüber hinaus – abhängig vom Vertrag – zusätzliche finanzielle Leistungen vorsehen.
3. Pensionsversicherung – die Absicherung für später
Die Pensionsversicherung begleitet viele Menschen über einen sehr langen Zeitraum.
Während des Erwerbslebens werden Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen aufgebaut.
Diese spielen später bei der Berechnung der Pension eine wichtige Rolle.
Die gesetzliche Pensionsversicherung umfasst allerdings nicht nur die Alterspension.
Je nach persönlicher Situation können beispielsweise auch Leistungen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit sowie Hinterbliebenenpensionen eine Rolle spielen.
Auch Rehabilitationsmaßnahmen gehören zum Leistungsspektrum.
Ein wichtiger Punkt:
Die spätere Pension hängt nicht einfach nur davon ab, wie lange jemand gearbeitet hat.
Auch die jeweiligen Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten sind relevant. Für die Pensionsberechnung werden unterschiedliche Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen berücksichtigt.
Deshalb lohnt es sich, die eigene Pensionssituation rechtzeitig zu kennen.
Wer ist eigentlich versichert?
Das österreichische System umfasst sehr unterschiedliche Personengruppen.
Dazu können beispielsweise gehören:
Arbeitnehmer
Selbstständige
bestimmte freie Berufe
öffentlich Bedienstete
Pensionisten
weitere gesetzlich versicherte Personengruppen
Die genaue Versicherung hängt von der jeweiligen Situation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Besonders bei einem Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit kann sich auch die Zuständigkeit beziehungsweise die Art der Versicherung ändern.
Für Selbstständige spielt beispielsweise die SVS eine zentrale Rolle.
Wer zahlt die Beiträge?
Bei Arbeitnehmern werden die Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich über die Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung abgewickelt.
Ein Teil wird vom Arbeitnehmer getragen, gleichzeitig leistet auch der Arbeitgeber entsprechende Beiträge.
Bei Selbstständigen funktioniert die Beitragszahlung anders. Hier werden die Beiträge grundsätzlich von der selbstständigen Person an den zuständigen Sozialversicherungsträger entrichtet.
Die genaue Höhe und Berechnung hängt unter anderem von der jeweiligen Versicherungsart und Beitragsgrundlage ab.
Deshalb sollte man bei der Frage „Wie viel Sozialversicherung zahle ich?“ immer die persönliche Situation betrachten.
Was ist mit der Arbeitslosenversicherung?
Hier lohnt sich eine kleine Klarstellung.
Die Arbeitslosenversicherung wird häufig gemeinsam mit der Sozialversicherung genannt, gehört aber nicht zu den drei klassischen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Sie ist ein eigener Bereich der sozialen Sicherung.
Für Arbeitnehmer kann bei Arbeitslosigkeit – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen. Dafür müssen unter anderem bestimmte Versicherungszeiten vorliegen.
Das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) ist für die Leistungen und die Arbeitsvermittlung zuständig.
Damit kann man vereinfacht unterscheiden:
Sozialversicherung:
Krankenversicherung + Unfallversicherung + Pensionsversicherung
Weitere soziale Absicherung:
unter anderem Arbeitslosenversicherung
Was passiert bei einem Wechsel vom Arbeitnehmer zum Selbstständigen?
Diese Frage ist gerade für Menschen interessant, die ihre berufliche Situation verändern.
Wenn Sie beispielsweise von einer Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln, ändert sich nicht einfach nur Ihre Einkommenssituation.
Auch die sozialversicherungsrechtliche Einordnung kann sich verändern.
Für Gewerbetreibende und viele andere Selbstständige ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) zuständig.
Dabei gelten eigene Regeln für Beiträge, Versicherungsumfang und Beitragsgrundlagen.
Gerade für Selbstständige ist es deshalb wichtig, die eigene Sozialversicherung nicht nur als monatliche Ausgabe zu betrachten.
Sie ist gleichzeitig ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Absicherung.
Und was bedeutet das für Familien?
Auch Familien können vom gesetzlichen System profitieren.
In der Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige mitversichert sein. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Situation ab.
Das ist besonders wichtig für Familien mit Kindern.
Gleichzeitig sollte man sich bewusst machen:
Gesetzliche Mitversicherung bedeutet nicht automatisch, dass jede zusätzliche Absicherung für ein Familienmitglied überflüssig ist.
Private Versicherungen können je nach Bedarf andere Risiken oder zusätzliche Leistungen abdecken.
Gesetzliche Sozialversicherung und private Versicherung – wo liegt der Unterschied?
Hier entstehen häufig Missverständnisse.
Die gesetzliche Sozialversicherung ist die Basisabsicherung, die aufgrund gesetzlicher Voraussetzungen entsteht.
Eine private Versicherung funktioniert anders.
Sie basiert auf einem individuellen Versicherungsvertrag.
Zum Beispiel kann eine private Krankenversicherung zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.
Eine private Unfallversicherung kann zusätzliche finanzielle Leistungen nach einem Unfall vorsehen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann wiederum das Einkommen bei längerfristiger Berufsunfähigkeit absichern.
Es handelt sich also nicht um dieselbe Art von Versicherung.
Die private Versicherung ersetzt die gesetzliche Sozialversicherung grundsätzlich nicht.
Sie kann – je nach Produkt und persönlicher Situation – bestimmte Lücken ergänzen.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Stellen Sie sich vor:
Anna ist angestellt und arbeitet seit mehreren Jahren.
Sie ist gesetzlich kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Eines Tages wird sie krank.
Die Krankenversicherung ist für die medizinische Versorgung zuständig.
Einige Jahre später hat Anna einen Unfall bei der Arbeit. Nun kann zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung relevant werden.
Und während ihres gesamten Erwerbslebens sammelt Anna Versicherungszeiten für ihre spätere Pension.
Drei unterschiedliche Situationen – drei unterschiedliche Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung.
Genau deshalb ist es hilfreich, die einzelnen Bereiche auseinanderzuhalten.
Warum sollte man seine Sozialversicherung kennen?
Viele Menschen wissen ungefähr, dass sie „sozialversichert“ sind.
Aber die wenigsten beschäftigen sich regelmäßig mit den Details.
Dabei können Veränderungen im Leben auch Auswirkungen auf die persönliche Absicherung haben:
Sie wechseln den Arbeitgeber.
Sie werden selbstständig.
Sie gehen in Karenz.
Sie reduzieren Ihre Arbeitszeit.
Sie arbeiten geringfügig.
Sie gehen in Pension.
Ihre Familiensituation verändert sich.
Gerade bei solchen Veränderungen lohnt sich ein genauer Blick.
Denn die Sozialversicherung ist nicht nur ein Betrag auf der Gehaltsabrechnung.
Sie begleitet Sie durch verschiedene Lebensphasen.
Fazit: Die Sozialversicherung ist das Fundament
Die österreichische Sozialversicherung bildet eine wichtige Grundlage der sozialen Absicherung.
Sie umfasst grundsätzlich:
Krankenversicherung – für die gesundheitliche Versorgung
Unfallversicherung – insbesondere für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Pensionsversicherung – für die Absicherung im Alter und weitere gesetzlich vorgesehene Fälle
Dazu kommen weitere Bereiche der sozialen Sicherung, beispielsweise die Arbeitslosenversicherung.
Welcher Versicherungsträger zuständig ist und welche konkreten Leistungen gelten, hängt von der persönlichen Situation ab.
Deshalb lohnt es sich, nicht nur zu wissen:
„Ich bin sozialversichert.“
Sondern auch:
„Was bedeutet das für mich persönlich?“
Denn erst wenn Sie Ihre gesetzliche Absicherung kennen, können Sie sinnvoll beurteilen, ob und wo eine zusätzliche private Absicherung für Sie interessant sein könnte.
Möchten Sie Ihre persönliche Absicherung einmal genauer ansehen?
Gerne schaue ich mir mit Ihnen gemeinsam an, welche gesetzlichen und privaten Versicherungen bereits vorhanden sind und wo möglicherweise noch Lücken bestehen.



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