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Wohnung beschädigt – wer bezahlt den Schaden?

vor 4 Tagen
10 Min. Lesezeit

Ein Wasserschaden.

Ein Sturm beschädigt das Dach.

Ein Fenster geht zu Bruch.

Ein Rohr platzt.

Ein Brand beschädigt die Küche.

Oder ein Unwetter verursacht Schäden an Haus und Einrichtung.


In solchen Situationen kommt sehr schnell die Frage:

„Welche Versicherung zahlt das eigentlich?“


Und genau hier herrscht oft Verwirrung.


Denn Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung sind nicht dasselbe.


Die eine schützt grundsätzlich den Inhalt der Wohnung, die andere das Gebäude.


Aber ganz so einfach ist es in der Praxis nicht.


Denn je nachdem, ob Sie zur Miete wohnen, Eigentümer einer Wohnung sind oder ein Einfamilienhaus besitzen, kann die Zuständigkeit unterschiedlich aussehen.


Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick.



Der wichtigste Unterschied ganz einfach erklärt


Stellen Sie sich Ihre Wohnung einmal komplett leer vor.


Keine Möbel.

Keine Kleidung.

Keine Elektrogeräte.

Keine Teppiche.

Keine persönlichen Gegenstände.


Nur Wände, Decke, Boden, Türen und die festen Bestandteile des Gebäudes.


Jetzt stellen Sie sich vor, Sie würden alles, was Sie besitzen, wieder hineinstellen.


Das, was Sie hineinstellen, gehört grundsätzlich zum Hausrat.


Das Gebäude selbst ist etwas anderes.


Haushaltsversicherung


Sie schützt grundsätzlich den beweglichen Hausrat.


Dazu gehören beispielsweise:

  • Möbel

  • Kleidung

  • Fernseher

  • Computer

  • Elektrogeräte

  • Teppiche

  • persönliche Gegenstände


Die Arbeiterkammer nennt genau diese Gegenstände als typische Bestandteile des versicherten Hausrats. Üblicherweise umfasst die Haushaltsversicherung unter anderem Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlschäden; je nach Vertrag kommen weitere Bausteine hinzu.


Eigenheimversicherung


Sie schützt grundsätzlich das Gebäude.


Dazu können beispielsweise gehören:

  • Dach

  • Fassade

  • Wände

  • Decken

  • bestimmte fest verbundene Gebäudebestandteile

  • je nach Vertrag weitere Gebäude- und Grundstücksbestandteile


Die Eigenheimversicherung wird in Österreich typischerweise für Schäden am Gebäude eingesetzt, während die Haushaltsversicherung den Hausrat absichert.


Ein einfaches Beispiel


Stellen Sie sich vor:

Ein Rohr bricht.

Das Wasser läuft über den Boden und beschädigt Ihre Wohnung.


Dabei werden:

  • der Parkettboden,

  • die Wand,

  • das Sofa,

  • der Fernseher

  • und ein Teppich

beschädigt.


Jetzt haben wir mehrere verschiedene Dinge.

Schaden

Grundsätzlich welcher Versicherungsbereich?

Parkett / Gebäudebestandteil

Eigenheim bzw. Gebäude

Wand / Decke

Eigenheim bzw. Gebäude

Sofa

Haushaltsversicherung

Fernseher

Haushaltsversicherung

Teppich

Haushaltsversicherung

Aber: 

Bei einer Mietwohnung ist der Gebäudeschaden grundsätzlich Sache des Vermieters bzw. der Gebäudeversicherung – nicht des Mieters. Bei Wohnungseigentum können wiederum die Eigentümergemeinschaft, Hausverwaltung und die jeweilige Gebäudeversicherung eine Rolle spielen.


Die konkrete Zuständigkeit hängt daher immer vom Eigentumsverhältnis und vom Schaden ab.


Und genau hier wird es interessant.


Ich bin Mieter – brauche ich überhaupt eine Versicherung?


Ja.


Als Mieter besitzen Sie zwar nicht das Gebäude, aber Sie besitzen den gesamten Inhalt Ihrer Wohnung.


Und dieser kann einen erheblichen Wert haben.


Denken Sie nur an:

  • Küche und Einrichtung

  • Sofa

  • Bett

  • Fernseher

  • Computer

  • Handy

  • Kleidung

  • Fahrräder

  • Haushaltsgeräte

  • persönliche Gegenstände


Die Summe kann schnell viele zehntausend Euro erreichen.


Eine Haushaltsversicherung schützt grundsätzlich diesen Hausrat gegen die vereinbarten Risiken.


Außerdem ist in einer Haushaltsversicherung üblicherweise auch eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. Diese kann wichtig werden, wenn Sie als Privatperson anderen einen Schaden zufügen.


Beispiel: Die Waschmaschine läuft aus


Sie sind Mieter einer Wohnung.

Ihre Waschmaschine läuft während Ihrer Abwesenheit aus.


Als Sie nach Hause kommen, steht Wasser in der Wohnung.

Der Boden ist beschädigt.

Auch die Wohnung unter Ihnen hat einen Wasserschaden.


Jetzt gibt es mehrere Fragen:


Was passiert mit Ihrem Hausrat?

Zum Beispiel mit dem Teppich oder dem beschädigten Möbel?

Hier kann die Haushaltsversicherung relevant sein – sofern der konkrete Schaden vom Vertrag gedeckt ist.


Was passiert mit dem Gebäude?

Zum Beispiel mit dem Boden oder anderen Gebäudebestandteilen?

Hier kann die Gebäudeversicherung des Eigentümers relevant sein.


Was passiert mit dem Schaden beim Nachbarn?

Wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben, kann Ihre Privathaftpflichtversicherung relevant werden.



Und genau deshalb ist es so wichtig, nicht einfach zu sagen:

„Ich habe eine Haushaltsversicherung, also ist alles versichert.“


So einfach ist es nicht.


Was passiert bei einem Wasserschaden?


Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen im Wohnbereich.


Aber auch hier kommt es darauf an, woher das Wasser kommt und was beschädigt wurde.


Zum Beispiel:


Ein Rohr im Gebäude bricht.

Das Gebäude wird beschädigt.


Wasser beschädigt Ihre Möbel.

Ihr Hausrat ist betroffen.


Wasser tritt aus Ihrer Wohnung aus und beschädigt die Wohnung des Nachbarn.

Hier kann eine Haftpflichtversicherung relevant werden.


Wasser dringt nach einem Unwetter durch ein beschädigtes Dach ein.

Dann können wiederum Gebäude- und Hausratversicherung betroffen sein.

Es gibt also nicht die eine Versicherung, die automatisch jeden Wasserschaden bezahlt.


Entscheidend sind Schadenursache, Eigentumsverhältnisse und Versicherungsvertrag.


Mietwohnung: Wer ist für das Gebäude verantwortlich?


Wenn Sie eine Wohnung mieten, gehört das Gebäude grundsätzlich nicht Ihnen.


Deshalb ist die Situation relativ klar:

Ihr Hausrat → Ihre Haushaltsversicherung

Gebäudeschaden → grundsätzlich Vermieter bzw. Gebäudeversicherung


Die Arbeiterkammer erklärt bei Unwetterschäden beispielsweise, dass bei einer Mietwohnung der Vermieter grundsätzlich für Schäden am Gebäude verantwortlich ist, während der Mieter sich um beschädigte Möbel und andere Einrichtungsgegenstände kümmern muss.


Das bedeutet aber nicht, dass jeder Schaden automatisch vom Vermieter bezahlt wird.


Auch hier muss zuerst geklärt werden:

Was ist beschädigt?

Wie ist der Schaden entstanden?

Wer ist verantwortlich?

Welche Versicherung besteht?


Eigentumswohnung: Hier wird es etwas komplizierter


Sie besitzen eine Eigentumswohnung.


Jetzt könnte man denken:

„Dann brauche ich einfach eine Eigenheimversicherung.“

So einfach ist es nicht.


Bei einer Eigentumswohnung gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der einzelnen Wohnung und den allgemeinen Teilen des Gebäudes.


Für das gesamte Gebäude besteht üblicherweise eine Versicherung über die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung.


Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass Wohnungseigentümer für die Wohnung selbst bzw. bestimmte Schäden an der Bausubstanz und für allgemeine Teile des Hauses die Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft einbeziehen sollten.


Zusätzlich ist die eigene Haushaltsversicherung wichtig.


Denn die Gebäudeversicherung ersetzt nicht automatisch Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände.


Und beim Einfamilienhaus?


Hier wird die Sache noch einfacher:

Wenn Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, sollten Sie grundsätzlich sowohl an den Hausrat als auch an das Gebäude denken.


Deshalb wird häufig eine Kombination aus:

Haushaltsversicherung + Eigenheimversicherung

abgeschlossen.


Die Arbeiterkammer Oberösterreich empfiehlt für Eigenheime eine Eigenheimversicherung und weist darauf hin, dass diese typischerweise mit einer Haushaltsversicherung kombiniert wird.


Was gehört zum Gebäude?


Das ist eine Frage, die in der Beratung immer wieder auftaucht.


Denn es ist nicht immer offensichtlich.


Was würden Sie spontan sagen?


Eine Einbauküche?

Ein Parkettboden?

Eine fest eingebaute Klimaanlage?

Eine Markise?

Eine Photovoltaikanlage?

Ein Swimmingpool?

Ein Gartenzaun?


Hier kann die Antwort vom konkreten Objekt und Versicherungsvertrag abhängen.


Gerade bei Eigenheimversicherungen sollte deshalb genau geprüft werden, welche Gebäudebestandteile und Nebengebäude eingeschlossen sind.


Die AK weist beispielsweise darauf hin, dass bei einer Eigenheimversicherung unter anderem Nebengebäude, Schwimmbäder, Photovoltaikanlagen, Carports, größere Glasflächen und weitere Bestandteile ausdrücklich berücksichtigt werden sollten.


Warum die Versicherungssumme so wichtig ist


Ein weiterer Punkt wird häufig unterschätzt:

Wie hoch ist der Wert Ihres Hauses?


Und:

Wie hoch ist der Wert Ihres Hausrats?


Bei einem Schaden möchte man natürlich möglichst schnell Hilfe bekommen.

Aber wenn die Versicherungssumme nicht zum tatsächlichen Wert passt, kann das problematisch werden.


Bei der Haushaltsversicherung gibt es häufig eine Berechnung nach Quadratmetern. Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kann ein Unterversicherungsverzicht vereinbart sein.


Bei einer Summenversicherung wird dagegen eine konkrete Versicherungssumme festgelegt.


Ist diese zu niedrig, kann es im Schadenfall zu einer Kürzung wegen Unterversicherung kommen.


Ein Beispiel für Unterversicherung


Stellen Sie sich vor:

Ihr gesamter Hausrat hat einen tatsächlichen Neuwert von:

100.000 Euro


Versichert haben Sie aber nur:

50.000 Euro


Dann haben Sie nicht automatisch einen vollständigen Schutz für die 100.000 Euro.


Bei einer entsprechenden Summenversicherung kann eine Unterversicherung dazu führen, dass die Entschädigung anteilig gekürzt wird.


Das ist einer der Gründe, warum man eine Haushaltsversicherung nicht einmal abschließen und dann für die nächsten 20 Jahre vergessen sollte.


Ihr Leben verändert sich – Ihre Versicherung sollte sich mit verändern


Als Sie Ihre Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, hatten Sie vielleicht:

  • eine kleine Wohnung

  • wenig Möbel

  • einen Fernseher

  • einen Laptop

  • ein paar Fahrräder


Einige Jahre später sieht es vielleicht ganz anders aus.


Sie haben vielleicht:

  • eine größere Wohnung

  • neue Möbel

  • hochwertigere Elektrogeräte

  • ein E-Bike

  • Schmuck

  • ein Homeoffice

  • eine neue Küche

  • zusätzliche Wertgegenstände


Dann stellt sich die Frage:


Passt meine Versicherung noch zu meinem heutigen Leben?

Die Arbeiterkammer empfiehlt ebenfalls, die Polizze regelmäßig zu überprüfen und darauf zu achten, dass die Versicherungssumme noch ausreichend ist.


Was passiert bei einem Brand?


Ein Brand ist eines der eindrucksvollsten Beispiele dafür, warum die Unterscheidung wichtig ist.


Stellen Sie sich vor:

In einem Einfamilienhaus entsteht ein Brand.

Das Gebäude wird schwer beschädigt.

Gleichzeitig werden Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände zerstört.


Hier treffen zwei Bereiche aufeinander:

Gebäude

→ Eigenheimversicherung

Hausrat

→ Haushaltsversicherung


Die konkrete Leistung hängt natürlich von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.


Aber genau deshalb wird bei einem Eigenheim häufig eine Kombination beider Versicherungen benötigt.


Und was passiert bei einem Sturm?


Ein schwerer Sturm beschädigt das Dach.


Regenwasser dringt in das Gebäude ein.


Dadurch werden Möbel und ein Fernseher beschädigt.


Jetzt haben wir wieder zwei unterschiedliche Schadensbereiche:

Dach / Gebäude → Eigenheimversicherung

Möbel / Fernseher → Haushaltsversicherung


Die AK weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Unwetterschäden je nach Schaden unterschiedliche Versicherungen zuständig sein können und dass es keine Versicherung gibt, die automatisch sämtliche Unwetterschäden abdeckt.


Aber Vorsicht: Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert


Das ist ein ganz wichtiger Punkt.


Eine Versicherung bedeutet nicht:

„Alles, was in meinem Zuhause kaputtgeht, wird bezahlt.“


Es kommt immer auf die vereinbarten Gefahren und Bedingungen an.


Beispielsweise können je nach Vertrag besondere Regelungen gelten für:

  • Hochwasser

  • Überschwemmung

  • Vermurung

  • grobe Fahrlässigkeit

  • Glasbruch

  • indirekten Blitzschlag

  • Fahrräder und E-Bikes

  • Wertsachen

  • Nebengebäude

  • Gartenmöbel

  • Photovoltaikanlagen


Die AK weist beispielsweise darauf hin, dass Naturkatastrophenschäden in vielen Verträgen nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen versichert sind.


Besonders wichtig: Grobe Fahrlässigkeit


Ein Punkt, den viele Menschen erst im Schadenfall kennenlernen.


Was passiert, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde?


Zum Beispiel:

Sie verlassen das Haus und lassen eine brennende Kerze unbeaufsichtigt.


Es entsteht ein Brand.


Ob und in welchem Umfang die Versicherung leistet, hängt von den konkreten Bedingungen und der vereinbarten Deckung ab.


Die AK weist darauf hin, dass grob fahrlässig verursachte Schäden je nach Vertrag zu Leistungskürzungen oder Leistungsausschlüssen führen können und empfiehlt, auf eine entsprechende Mitversicherung zu achten.


Gerade deshalb lohnt es sich, bei einer bestehenden Polizze nachzusehen:

Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?


Und wenn ja:

In welcher Höhe?


Was passiert, wenn der Schaden beim Nachbarn entsteht?


Jetzt drehen wir die Situation um.


Sie wohnen in einer Wohnung.

Ihre Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden.

Das Wasser läuft in die Wohnung darunter.


Der Nachbar verlangt von Ihnen Schadenersatz.


Hier geht es nicht mehr nur um Ihren eigenen Hausrat.


Jetzt geht es um eine mögliche Haftung.


Genau deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig.


Sie ist bei einer Haushaltsversicherung häufig enthalten und kann gerechtfertigte Schadenersatzansprüche übernehmen sowie unberechtigte Ansprüche abwehren – im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und Versicherungssumme.


Das ist ein Punkt, den ich besonders wichtig finde:

Haushaltsversicherung bedeutet nicht nur „meine Möbel sind versichert“.


Sie kann auch eine wichtige Haftpflichtabsicherung für den Alltag enthalten.


Was sollte ich im Schadenfall tun?


Wenn tatsächlich etwas passiert, sollte man nicht einfach drauflos reparieren oder beschädigte Sachen wegwerfen.


1. Schaden dokumentieren

Fotos und Videos machen.

Am besten aus verschiedenen Perspektiven.


2. Schaden möglichst rasch melden

Die AK empfiehlt, Sachschäden unverzüglich bzw. innerhalb der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Fristen zu melden.


3. Weitere Schäden verhindern

Wenn es gefahrlos möglich und notwendig ist, sollten Maßnahmen getroffen werden, um den Schaden nicht größer werden zu lassen.


4. Beschädigte Gegenstände aufbewahren

Nicht einfach alles entsorgen, bevor geklärt ist, ob die Versicherung eine Besichtigung oder weitere Nachweise benötigt.


5. Rechnungen und Belege sammeln

Kaufbelege, Reparaturangebote, Rechnungen und andere Nachweise können hilfreich sein.


6. Bei einem Schaden am Gebäude den Eigentümer informieren

Als Mieter sollten Sie einen Gebäudeschaden zusätzlich dem Vermieter bzw. der zuständigen Hausverwaltung melden.


Die AK empfiehlt bei Unwetterschäden beispielsweise, Schäden am Gebäude dem Vermieter zu melden und Schäden am Hausrat bzw. Eigenheim unverzüglich der jeweiligen Versicherung zu melden.


Haushaltsversicherung oder Eigenheimversicherung?


Hier eine einfache Orientierung:

Wohnsituation

Was ist besonders wichtig?

Mietwohnung

Haushaltsversicherung für den eigenen Hausrat + Privathaftpflicht

Eigentumswohnung

Haushaltsversicherung; Gebäudeversicherung des Hauses meist über Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung

Einfamilienhaus

Haushaltsversicherung + Eigenheimversicherung

Haus mit Nebengebäude

Prüfen, ob Nebengebäude ausdrücklich mitversichert sind

Haus mit PV-Anlage

Prüfen, ob die Anlage ausreichend versichert ist

Wohnung mit hochwertiger Einrichtung

Versicherungssumme und Wertsachen überprüfen

E-Bike/Fahrrad vorhanden

Prüfen, welche Diebstahl- und Aufbewahrungsbedingungen gelten

Diese Tabelle ist eine Orientierung. Die konkrete Zuordnung kann je nach Eigentumsverhältnis, Schaden und Versicherungsvertrag abweichen.


Was ich in meiner täglichen Beratung immer wieder sehe


Viele Menschen wissen, dass sie eine Haushaltsversicherung haben.


Aber sie wissen nicht mehr genau:

Was ist eigentlich versichert?


Und noch weniger wissen:

Wie hoch ist meine Versicherungssumme?


Das Problem ist:

Solange nichts passiert, scheint das Thema nicht wichtig zu sein.


Erst wenn ein Schaden eintritt, schaut man in die Polizze.


Und dann kann es unangenehm werden.


Denn vielleicht wurde die Versicherungssumme vor zehn Jahren festgelegt.


Vielleicht wurde zwischenzeitlich eine neue Küche eingebaut.


Vielleicht wurde ein Homeoffice eingerichtet.

Vielleicht sind neue Elektrogeräte dazugekommen.

Vielleicht wurde ein E-Bike gekauft.

Vielleicht besitzt man inzwischen deutlich mehr Wertgegenstände.


Genau deshalb sollte man die Versicherung nicht erst beim Schaden anschauen.


Ein Polizzen-Check kann sich lohnen


Eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung sollte regelmäßig überprüft werden.


Nicht unbedingt, weil die bestehende Versicherung schlecht ist.


Sondern weil sich Ihr Leben verändert.


Ein Umzug.

Eine neue Küche.

Ein Hauskauf.

Eine Renovierung.

Eine Photovoltaikanlage.

Ein E-Bike.

Ein neues Homeoffice.

Mehr Wertgegenstände.


All das kann Auswirkungen auf den benötigten Versicherungsschutz haben.


Auch die Arbeiterkammer empfiehlt, die Polizze regelmäßig zu überprüfen und Versicherungssumme sowie Leistungsumfang an die aktuelle Situation anzupassen.


Häufige Irrtümer


„Ich bin Mieter, deshalb brauche ich keine Versicherung.“


Doch.


Das Gebäude gehört zwar nicht Ihnen, aber Ihr Hausrat kann einen erheblichen Wert haben.


Außerdem ist die Privathaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil vieler Haushaltsversicherungen.


„Meine Haushaltsversicherung bezahlt jeden Wasserschaden.“


Nein.


Es kommt darauf an, woher das Wasser kommt, was beschädigt wurde und welche Deckung vereinbart wurde.


„Ich besitze ein Haus, deshalb reicht meine Haushaltsversicherung.“


Nein.


Die Haushaltsversicherung schützt grundsätzlich den Hausrat.


Für das Gebäude ist eine Eigenheimversicherung relevant.


„Wenn ich eine Eigentumswohnung habe, brauche ich eine Eigenheimversicherung.“


Nicht unbedingt in derselben Form wie ein Eigentümer eines Einfamilienhauses.

Die Gebäudeversicherung des gesamten Hauses wird üblicherweise über die Eigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung organisiert.


Die eigene Haushaltsversicherung für den Wohnungsinhalt bleibt trotzdem wichtig.


„Meine Versicherung zahlt immer den ursprünglichen Kaufpreis.“


Nicht unbedingt.


Bei einer Neuwertversicherung wird grundsätzlich der Betrag für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands berücksichtigt.


Wenn ein vergleichbares Gerät heute weniger kostet, kann auch dieser niedrigere aktuelle Neuwert maßgeblich sein.


Je nach Vertrag können für bestimmte Gegenstände Zeitwertregelungen gelten.


Mein Fazit


Eine Wohnung ist mehr als vier Wände.


Darin steckt unser Alltag.


Unsere Möbel.

Unsere Kleidung.

Unsere Elektrogeräte.

Unsere persönlichen Erinnerungen.


Und bei einem Eigenheim steckt zusätzlich ein großer finanzieller Wert im Gebäude selbst.


Deshalb ist es wichtig zu wissen:

Was gehört zum Hausrat?

Was gehört zum Gebäude?

Welche Versicherung ist dafür zuständig?

Und reicht mein aktueller Versicherungsschutz noch aus?


Für Mieter ist die Haushaltsversicherung besonders wichtig, weil sie den eigenen Hausrat absichert und häufig auch eine Privathaftpflicht enthält.


Für Eigentümer eines Hauses kommt die Eigenheimversicherung hinzu, um das Gebäude selbst abzusichern.


Bei Eigentumswohnungen wiederum gelten besondere Strukturen über die Eigentümergemeinschaft und die Gebäudeversicherung des Hauses.


Und eines sollte man nicht vergessen:

Eine Versicherung sollte nicht erst dann überprüft werden, wenn bereits ein Schaden passiert ist.


Denn wenn sich Ihr Leben verändert, sollte sich auch Ihr Versicherungsschutz verändern.


Sind Sie sicher, dass Ihre Haushalts- oder Eigenheimversicherung noch zu Ihrer aktuellen Situation passt?


Ich überprüfe Ihre Polizze gerne kostenlos und unverbindlich und zeige Ihnen, welche Bereiche bereits abgesichert sind und ob möglicherweise wichtige Lücken bestehen.


Kontaktieren Sie mich gerne hier für einen kostenlosen und unverbindlichen Polizzen-Check.

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